Erstellt am 18.06.2009 um 18:07 Uhr von Kölner
@übärwa
Ja das geht. Allerdings ist das selten wirksam!
Erstellt am 18.06.2009 um 18:13 Uhr von Lohengrin
@kölner,
Eine Krankheitsbedingte Kündigung im Allgemeinen oder bei BR im Speziellen ?
Mfg,
Lohengrin
Erstellt am 18.06.2009 um 18:16 Uhr von Kölner
@Lohengrin
Bei einem BR im Speziellen und bei der restlichen Bevölkerung nach dem LAG-Urteil Ende Januar im Allgemeinen.
Erstellt am 18.06.2009 um 18:18 Uhr von Lohengrin
@kriegsrat,
Vielen Dank für die Info. War mir bei BR so nicht bewusst.
Mfg,
S.o.P.
Erstellt am 18.06.2009 um 18:43 Uhr von erwin
Hat der AG § 84 (2) SGB IX beachtet? Der gilt für alle AN
Erstellt am 18.06.2009 um 18:59 Uhr von Kleeblatt
Betriebsratsmitglieder fallen unter den besonderen Kündigungsschutz.
Nach § 15 KSchG sind sie während ihrer Amtszeit und ein Jahr danach unkündbar.
Mfg,
Kajo
Erstellt am 18.06.2009 um 19:16 Uhr von DonJohnson
@Kleeblatt
Und an den Weihnachtsmann und den Osterhasen glaubst du auch...???
Erstellt am 18.06.2009 um 19:40 Uhr von MonaLisa
@DJ,
na komm! Sooo falsch liegt 'Kleeblatt' nun auch wieder nicht... :-))