Erstellt am 30.06.2008 um 08:56 Uhr von Nemeth
@djdadda
was meinst Du mit "fahrzeugtechnischen Gründen" ??
Gibt es denn überhaupt keine Möglichkeit dort hin zu Kommen? Oder gibt es eine Möglichkeit, die Sitzungen in Deinem Betriebsteil stattfinden zu lassen?
Erstellt am 30.06.2008 um 09:01 Uhr von packer
moin djdadda,
also abwählen kann man dich nicht. es stellt aber eine grobe amtrechtsverletzung da wenn du ständig aus "fahrzeugtechnischen" gründen nicht zu der sitzung erscheinst. krankheit urlaub etc. können verhinderungsgründe sein, aber nicht das was du anführst. der AG hat dir ein fahrzeug (z.b. leihwagen) zu stellen, dich von der arbeit freizustellen und alle anfallenden reisekosten (Sprit, Fahrkarte etc.) zu übernehmen.
Ansonsten kannst du nach § 23 oder § 18 Abs. 2 Satz 2 BetrVG deines Amtes enthoben werden. das meinte bestimmt dein kollege in der zentrale.
gruß vom packer
Erstellt am 30.06.2008 um 09:26 Uhr von mainpower
Hallo,
das klingt für mich so als wäre der Führerschein weg. In diesem Falle gibt es noch Busse und Bahnen. Reisekosten müßte der AG erstatten. Oder seit Ihr so abgelegen dass da nichts fährt?