BR-Mitglied in der Wiedereingliederungsphase - darf es dann in dieser Zeit an den Sitzungen teilnehmen?
Wenn sich ein BR-Mitglied in der Wiedereingliederung nach einer Krankheit befindet, darf es dann in dieser Zeit an den Sitzungen teilnehmen, bzw. hat diese Person Mitbestimmungsrecht oder darf sie nur als Gast teilnehmen?
Wir danken für eure Antworten. Bitte gebt die dementsprechende Quelle an. Vielen Dank!
HAllo G...,
das BRM kann mit allen Rechten und Pflichten an den Sitzungen teilnehmen!
Erstellt am 28.06.2007 um 17:27 Uhr von Lotte
Die passende Quelle wäre eine Kommentierung zum § 25, BetrVG, dort stehen die Verhinderungsgründe eines BRM und, dass es bei Krankheit trotzdem zur Sitzung erscheinen kann.