Wann kann / darf ein BR-Mitglied nicht an der BR-Sitzung teilnehmen?
Hallo zusammen,
mit der Suche habe ich nichts wirklich passendes gefunden und daher dieser Beitrag. (ansonsten haben mir bestehende Beiträge schon immer enorm geholfen)
In unserem Gremium besteht keine Einigkeit hinsichtlich der Verhinderung.
Meiner Meinung nach steht es dem Vorsitzenden nicht zu, zu entscheiden, ob eine Verhinderung vorliegt (außer bei Tod). Ich hatte daher die Mitglieder des BR`s gebeten, bei der Mitteilung Ihrer Abwesenheit immer mit anzugeben, ob Sie in dieser Zeit an der Ausübung Ihrer Betriebsratstätigkeit verhindert sind. Macht mir das Leben natürlich viel leichter.
Zum Thema Verhinderung wegen Arbeit ist bei uns auch schon viel gesprochen worden (kein Verhinderungsgrund - unendschuldigtes Fehlen führt nicht gleich zu Rübe ab).
Das KRANK nicht immer gleich VERHINDERT ist, will so einigen nicht in den Kopf. Kein Wunder wenn auch leider immer noch der Begriff "Krankschreibung" und nicht "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" in den Köpfen geistert.
Auch das ein "unentbehrliches" Betriebsratsmitglieder auch im Urlaub zu Sitzungen bereit ist (und auch unbedingt teilnehmen will) geht einigen nicht in den Kopf.
Die Bereitschaft seinen Urlaub zu unterbrechen für den Fall das der Betriebsrat einschließlich Nachrücker unterbesetzt sein sollte stößt auch nicht auf allgemeines Verständnis.
Ich hatte gebeten, mir im Zuge der Mitteilung der Abwesenheit immer gleich mitzuteilen, ob Verhinderung vorliegt. Das ist bei den "UNBELEHRBAREN" oder "DAS IST DOCH ALLES QUATSCH-Leuten"so, als ob man einem Esel ins Ohr petzt.
Ich wollte nun evtl. mein Gremium bitten, so eine Art globale Erklärung abzugeben:
Normal: "Liebe BRV, in folgenden Fällen bin ich in Zukunft an der Ausübung meiner Betriebsratstätigkeit verhindert, sofern ich nicht im konkreten Fall etwas gegenteiliges mitteile: Krankheit, Urlaub, Seminare, Schulungen."
Für Unentbehrliche: "Lieber BRV, im Falle von Urlaub..... bin ich nicht an der Ausübung meiner Betriebratstätigkeit verhindert, es sei den ich teile im konkteten Einzelfall etwas gegenteiliges mit"
Ich bin noch nicht wirklich überzeugt, dass mir das bei der Organisation viel hilft, da ja auch das Problem bei den Nachrückern besteht
Oder habt Ihr eine bessere Idee?
Liebe Grüße
Sirbchen
Community-Antworten (7)
05.04.2006 um 21:11 Uhr
Gefundenes Fressen für.....
05.04.2006 um 21:19 Uhr
Wie war die Wahl, Doc?
05.04.2006 um 21:27 Uhr
@Kölner
Bin gut drauf,wie du aus meiner antwort oben siehst. Die Wahl ist sehr gut gelaufen,jetzt muss ich mich wohl noch mehr reinhängen. Das war für mich eigentlich die Bestätigung dafür,das ich doch irgendwo auf dem richtigen weg bin.Ich werde sicher noch viel lernen müssen,bin erst 1,5Jahre im Amt,aber ich bin allzeit bereit.
05.04.2006 um 21:29 Uhr
Das war noch kein weiterer Kniefall....
05.04.2006 um 23:43 Uhr
Sirbchen, was hältst Du denn von einer ganz unkomplizierten Nachfrage zum Ende der jeweiligen Sitzung, z.B. "Wer kann an der nächsten Sitzung nicht teilnehmen?".
Von dem Aufwand, den Du beschrieben hast, halte ich persönlich überhaupt nichts.
Gruß Fayence
06.04.2006 um 11:11 Uhr
Hallo, dein Wunsch, dass die Leute die BR-Arbeit doch bitteschön verdammt noch mal sehr ernst nehmen sollen in Ehren. Aber BR-Arbeit ist Teamarbeit, die oft auch über die Sitzungs-Anwesenheit hinausgeht. So sieht das aus, als wenn du durch Druck die Leute bewegen willst. Vielleicht kannst du die Kollegen im positiven Sinne motivieren ?
06.04.2006 um 11:42 Uhr
Erst mal vielen Dank.
Mir ist schon klar, dass es nicht nur um Teilnahme an Sitzungen geht.
Mir geht es auch nicht darum, die Leutze zur teilnahme an den Sitzungen und zur Mitarbeit zu zwingen, weil dass geht nur nach hinten los.
Es ist mir nur meine Zeit zu schade, den Leuten hinterherzurennenn, um zu wissen, wann am günstigsten eine Sitzung stattfindet und vor allem wann ich einen Nachrücker einladen kann, darf, muss . Bei uns läuft das mit den Abwesenheiten durch ein Gleitzeitmodell sehr kurzfristig (wirklich von heute auf morgen). Wir haben keine regelmäßigen Sitzungen, weil von der Mehrheit nicht erwünscht. Sitzungen finden statt, wenn Themen da sind. Damit hilft mir der Vorschlag von Fayence nicht weiter.
Ja! Es gibt hier mindestens 3 Probleme. 1. der Bereitschaft zur Mitarbeit, 2. die Bereitschaft sich neben sich selbst zu stellen und auch mal die Ansicht eines Anderen von einem anderen Blickpunkt zu sehen und vor allem dessen Ansichten einfach mal zu hinzunehmen und 3. das man sich mit solchen unnötigen Nebenkriegsschauplätzen das Leben nur unnötig schwer macht.
Nur so nebenbei gesagt. Wir haben knapp über 100 Mitarbeiter und somit einen 7-köpfigen BR und somit keine Freistellung.
Verwandte Themen
EBRM - ab wann greift nachträglicher Kündigungsschutz? Teilnahme oder Einladung zur BRS?
Meine Kernfrage wurde hier schon ähnlich besprochen aber nicht abschließend geklärt, wie ich finde. Hier das Szenario: Angenommen ein Arbeitnehmer rückt aufgrund des Urlaubes eines regulären BRM "n
Einladung zur BR-Sitzung und rechtzeitige Mitteilung der TO?
Mich interessiert die Rechtslage zur RECHTZEITIGEN ORDENTLICHEN Einladung zur BR-Sitzung und Mitteilung der TO zu dieser Sitzung – einer Spedition mit 800 AN. Mal angenommen Dienstags sind regelmäßige
Ungeplante BR-Sitzung - Freistellung?
Hallo, unser BR-Gremium bestseht aus 5 Mitgliedern. Vor einiger Zeit hatten wir eine BR-Sitzung und aufgrund eines plötzlichen Krankheitsfalles in einer Abteilung konnte ein BR-Mitglied nicht an de
BR Mitglied gibt keine Zusage zur BR Sitzung und kommt dann doch!
BR Mitglied gibt keine zusage zur teilnahme an der sitzung..beantwortete auch anrufe nicht..daraufhin wird ein Ermg eingeladen und freigestellt..die Sitzung beginnt pünktlich und auf einmal erscheint
Ersatzmitglied on top?
Hallo ihr Geübten, wenn ich eine ordentliche Sitzung einberufe und ein BR-Mitglied weiß noch nicht, ob es an dem Tag wieder aus der Krankheit zurück ist, lade ich das entsprechende Ersatzmitglied ein