Können die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses mit beratender Stimme an den Sitzunges des Betriebsrates teilnehmen, obwohl der Wirtschaftsausschuss lt. §30 Betriebsverfassungsgesetz nicht öffentlich tagt.

Konkret:
Wir möchten dem Wirtschaftsausschuss u.a. folgende GO geben:
§7 - Information an den Betriebsrat
Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses nehmen an den Sitzungen des Betriebsrat mit beratender Stimme teil, und haben den Betriebsrat über jede ihrer Sitzung vollständig zu unterrichten..............