Erstellt am 19.12.2007 um 11:26 Uhr von sabbler
Nach dem Gesetz ist sind beide Tage keine Feiertage. Also brauchste einen ganzen Tag Urlaub.
Schau aber mal nach, ob für euch ein Tarifvertrag gültig ist, und falls ja, was da drin steht.
Erstellt am 19.12.2007 um 11:57 Uhr von Kölner
@turnbeutelvergesser
...zumal der 24.12.07 und vore allem der 31.12.07 nicht mit "Weihnachten" gleichzusetzen ist ;-)
Erstellt am 19.12.2007 um 11:59 Uhr von Mona-Lisa
@turnbeutelvergesser, :-))))
gesetzlich handelt es sich um Werktage. Wenn nichts anderes vereinbart ist, z. B. im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag od. Betriebsvereinbarung, müsstest du einen vollen Urlaubstag einsetzen.