Hallo,
in unserem Unternehmen regelt eine Betriebsvereinbarung, dass am 24.12. und 31.12. jeweils nur ein halber Tag gearbeitet werden muss. Diese BV läuft zum 31.12.2008 aus und wir (BR) möchte diese natürlich so beibehaltend verlängern. Der Arbeitgeber signalisiert, dass dies mit ihm nicht mehr zu machen ist, sprich: 24. und 31.12. jeweils ein voller AT.
Fällt die bisherige Regelung der vergangenen Jahre - mehr als 3 Jahre - unter betriebliche Übung auch wenn dies durch eine Betriebsvereinbarung festgelegt wurde?
Danke für Antworten - Gruß Madita