Ich weiß, das das BUrlG keine halben Tage Urlaub zuläßt, aber gilt das NUR für die gesetzlich vorgeschriebenen 20 Tage bei einer wie bei uns praktizierten 5 Tage Woche?
Und sind darüber hinaus gewährte Tage auch in einer BV verhandelbar, sodas KollegInnen
auch halbe Tage Urlaub nehmen können?
Vielen Dank für mögliche Antworten!
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