Hallo zusammen!

Ich weiß, das das BUrlG keine halben Tage Urlaub zuläßt, aber gilt das NUR für die gesetzlich vorgeschriebenen 20 Tage bei einer wie bei uns praktizierten 5 Tage Woche?

Und sind darüber hinaus gewährte Tage auch in einer BV verhandelbar, sodas KollegInnen
auch halbe Tage Urlaub nehmen können?

Vielen Dank für mögliche Antworten!