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Beantragung von halben Tagen Urlaub möglich?

R
romajo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen!

Ich weiß, das das BUrlG keine halben Tage Urlaub zuläßt, aber gilt das NUR für die gesetzlich vorgeschriebenen 20 Tage bei einer wie bei uns praktizierten 5 Tage Woche?

Und sind darüber hinaus gewährte Tage auch in einer BV verhandelbar, sodas KollegInnen auch halbe Tage Urlaub nehmen können?

Vielen Dank für mögliche Antworten!

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Community-Antworten (2)

B
Brentan

14.04.2010 um 18:40 Uhr

Erst mal zu deinen 20 tagen Urlaub!! BurlG: § 3 Dauer des Urlaubs (1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.

Zu deiner Frage würde ich sagen wenn es zu weihnachten und Sylvester mit hablen tagen geht muß der Arbeitgeber doch vielleicht zu überreden sein??

H
Hannelore

14.04.2010 um 19:07 Uhr

Brentan

schaue nochmals genau in den §3, die 24 Tage Mindesturlaub gelten NUR bei einer 6 Tage Woche. Bei 5 Tage Woche wie bei "romajo" sind es nur 20 Tage.

Zur Frage BV, kommt darauf an was im TV steht. Dieses ist Thema der Tarifpartner. Wenn dort keine Öffnungsklausel für BV-Regelungen ist, darf es per BV nicht geregelt werdn wegen das Tarifvorbehaltes § 77 Abs. 3

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