Kollege hat für Dienstag, den 8. Januar einen halben Tag Resturlaub beantragt und bewilligt bekommen. Er wollte 4 Stunden zur Arbeit kommen und dann eben 4 Stunden früher gehen (wegen dem Resturlaub). Dann wurde der Kollege aber am Dienstag, dem 8.Januar krank und erschien gar nicht zu Arbeit (wegen akuter Zahnprobleme hat er sich dann den halben Tag beim Zahnarzt rumgetrieben und war danach nicht arbeitsfähig). Er hat sich ordungsgemäß für den 8.Januar krank gemeldet, sich aber kein Attest vom Zahnarzt geholt, weil man bei uns in Firma erst nach 3 Tagen ein Attest einreichen muss.
Jetzt soll ihm aber der halbe Urlaubstag, den er am 8. Januar nehmen wollte, nicht noch mal gewährt werden. Der scheint jetzt also durch das akute Zahnproblem futsch.
Ist diese Vorgehensweise vom Arbeitgeber korrekt? Oder steht dem Kollegen der halbe Urlaubstag noch zu? Oder steht er ihm nur zu, wenn er den Zahnarzt noch bittet ihm für den Behandlungstag (also den 8. Januar) ein Attest auszuschreiben?

Vielen Dank für ein paar Hinweise!
P.S. der 8. Januar ist natürlich nur ein Platzhalter für ein beliebiges Datum, ich dachte so liest es sich flüssiger.