Veröffentlichung von Leistungsdaten - Diskriminierung?
Hallo alle miteinander, bei uns im Betrieb werden neuerdings Leistungsdaten aller Kollegen ausgehangen (z.T. als email). Dort sind dann alle Kollegen aufgelistet mit ihrem Umsatz an Versicherungspolicen. Auch die Kollegen, die keinen oder nur wenig Umsatz haben, werden dort geführt. Und zwar ebenfalls mit vollem Namen, Ident-Nr. und Arbeitsbereich. Wir vom BR sind der Meinung, dass aus Gründen des Datenschutzes zum einen und wegen Diskriminierung zum anderen derartige Daten nicht veröffentlich werden dürfen. Aber der AG sieht darin eine gute Motivation, denn "jeder will wissen, wo er steht". Als Info noch der Hinweis, dass unser Tagesgeschäft eigentlich aus Reparaturen von Haushaltsgeräten im Außendienst besteht. Die Vermittlung von Reparaturversicherungen ist eine Nebenaufgabe, die aber immer mehr in den Vordergrund rückt. Wir würden gerne wissen, auf welcher Grundlage wir gegen die Veröffentlichungen vorgehen können, d.h. wo könnte man genau nachlesen, dass eine Veröffentlichung dieser Daten nicht statthaft ist.
Community-Antworten (3)
24.06.2008 um 17:52 Uhr
Hallo In jeder Firma sollte es einen Datenschutzbeauftragten geben, der sich um Datenschutz kümmert. Die betriebsinterne Veröffentlichung von Arbeitnehmerdaten in ”Bestenlisten” in denen z.B. für Bereiche wie Akquisition oder Verkauf die erfolgreichsten Mitarbeiter oder die Leistungen der Mitarbeiter der Reihe nach aufgeführt werden, ist nur zulässig: wenn sie im Arbeitsvertrag vorgesehen ist (§ 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG), soweit die Mitarbeiter hierin wirksam eingewilligt haben oder wenn die Voraussetzungen des § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG vorliegen, d.h. insbesondere ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers an der Veröffentlichung der Daten besteht (z.B. zur Förderung der Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter). Aber nicht zulässig ist die Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse aller Mitarbeiter des Unternehmens, das wäre Diskriminierung der weniger guten Mitarbeiter.
24.06.2008 um 21:33 Uhr
Wenn mein Name im unteren Bereich mit auftauchen würde, würde ich meinen AG wegen Mobbing und deren Anstiftung dazu anscheißen.
27.06.2008 um 11:11 Uhr
Hallo, vielen Dank für Eure Antworten. Wir werden entsprechend gegenüber dem AG argumentieren.
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