Hallo Zusammen

Problem: Veröffentlichung von Schichtplänen im Intranet.
Es können Schichtpläne von MA eingesehen werden die nichts miteinander zu tun haben und
die sich auch nicht kennen. Für den Betrieblichen Ablauf ist diese Einsicht nicht nötig.
Hier sind alle Formen von Diensten und nicht Anwesenheitssymbolen klar erkenntlich aufgeführt. Ich würde gerne unseren Datenschutzbeauftragten in Bewegung setzten bräuchte aber noch ein paar Paragraphen mit denen ich ihn füttern kann damit er den AG zwingen kann diesen Zustand zu ändern. Worauf berufen wir uns? BDSG §?. Oder eher auf das Persönlichkeitsrecht?
Danke für eure Hilfe!