Veröffentlichung von Schichtplänen im Intranet
Hallo Zusammen
Problem: Veröffentlichung von Schichtplänen im Intranet. Es können Schichtpläne von MA eingesehen werden die nichts miteinander zu tun haben und die sich auch nicht kennen. Für den Betrieblichen Ablauf ist diese Einsicht nicht nötig. Hier sind alle Formen von Diensten und nicht Anwesenheitssymbolen klar erkenntlich aufgeführt. Ich würde gerne unseren Datenschutzbeauftragten in Bewegung setzten bräuchte aber noch ein paar Paragraphen mit denen ich ihn füttern kann damit er den AG zwingen kann diesen Zustand zu ändern. Worauf berufen wir uns? BDSG §?. Oder eher auf das Persönlichkeitsrecht? Danke für eure Hilfe!
Community-Antworten (5)
31.12.2010 um 09:27 Uhr
. . . wenn Du diese Paragrafen schon parat hättest, wozu brauchtest Du dann einen Datenschutzbeauftragten? Ich weiß, dass es nicht in Ordnung ist, aber die dazu gehörigen Grundlagen sollte ein Datenschutzbeauftragter, der die dafür notwendigen Schulungen haben sollte, schon selbst kennen, oder wissen, wo er sie findet. Machs ihm mal nicht zu einfach . . .
31.12.2010 um 10:57 Uhr
@wölfchen Wie streng bist Du denn geworden? :-))
@HenryLorenzo Ich würde es über § 87 Abs. 1 Nr. 1 und § 80 BetrVG versuchen. Dann kommt man zur Datensparsamkeit im BDSG und könnte sich ganz nebenbei mal auch über den § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG mit dem AG unterhalten.
Wenn ich raten dürfte, dann wäre ein erster Brief an den AG das aus meiner Sicht beste Mittel:
Sehr geehrter Herr AG, sie stellen im hiesigen Intranet die Dienstpläne allen AN zur Einsicht zur Verfügung. Aufgrund der schwierigen, mitunter beklagbaren rechtlichen Lage hinsichtlich der dadurch bedingten möglichen Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch die Veröffentlichung von Dienstplänen, muss Sie der BR gemäß § 80 BetrVG Sie auffordern, umgehend die Veröffentlichung massiv einzuschränken, wenigstens aber ausschließlich nur den betroffenen AN zugänglich zu machen.
Wir sähen uns als BR ggf. gezwungen, eine rechtliche Überprüfung hinsichtlich der Wahrung der MBR des BR nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 und 6 BetrVG gerichtlich vorzunehmen.
Wir erwarten bis zum 10.01.11 eine entsprechende Änderung.
MfG BR
01.01.2011 um 11:29 Uhr
. . . ich bin nicht streng geworden, habe nur gelernt, dass man nicht alles allein können und wissen muss und dass es auch mitunter nötig und nützlich ist, etwas abzugeben, sonst kann es leicht zur Überlastung kommen . . . .-)
Aber an dieser Stelle mal allen ein gutes und gesundes neues Jahr!
01.01.2011 um 11:47 Uhr
Ja, leider ist der 87 "stärker" als das ganze BDSG ;-(
02.01.2011 um 19:34 Uhr
Danke für eure Hilfe Gruß Henry
Verwandte Themen
Veröffentlichung von Mitarbeiterkompetenzen im Intranet?
ÄlterWer kann mir schnell einmal helfen, nachdem ich eine halbe Stunden gegoogelt habe. Veröffentlichung der Mitarbeiterkompetenzen im Intranet, hier will man gerne den Betriebsrat zu einer Zustimmung bew
Einverständniserklärung zur Veröffentlichung persönlicher Daten
ÄlterMein Arbeitgeber hat allen Mitarbeitern eine Einverständniserklärung vorgelegt, bei denen die Zustimmung zu bestimmten Sachverhalten gegeben bzw. auch verweigert werden kann. zur Veröffentlichung
Kommunikationsmittel für den BR - muss vor jeder Veröffentlichung im Intranet die Freigabe durch die PA eingeholt werden?
ÄlterHallo BR Kollegen, wir haben in unserem Firmeneigenen Intranet eine Rubrik für den BR reserviert. Darüber werden auch unter anderem die Mitarbeiter auf dem laufenden gehalten. Meine Frage dazu mu
Interne Stellenauschreibung - Wer weiß ob eine Ausschreibung im Intranet reicht?
ÄlterHallo zusammen, es gibt bei uns keine BV wie Stellenausschreibungen gehandhabt werden. Nun steht schon wieder eine Ausschreibung im Internet/Intranet. Unsere Personalleitung behauptet, das wäre aus
Intranetnutzung - darf der AG Vor- und Nachnamen, Einsatzort sowie Funktion der Mitarbeiter ohne deren Zustimmung ins Intranet stellen?
ÄlterHi, darf der AG Vor- und Nachnamen, Einsatzort sowie Funktion der Mitarbeiter ohne deren Zustimmung ins Intranet stellen??? Man kann auf das Intranet nur vom Internet aus zugreifen. Und kann der AG