Erstellt am 31.12.2010 um 08:27 Uhr von wölfchen
. . . wenn Du diese Paragrafen schon parat hättest, wozu brauchtest Du dann einen Datenschutzbeauftragten? Ich weiß, dass es nicht in Ordnung ist, aber die dazu gehörigen Grundlagen sollte ein Datenschutzbeauftragter, der die dafür notwendigen Schulungen haben sollte, schon selbst kennen, oder wissen, wo er sie findet. Machs ihm mal nicht zu einfach . . .
Erstellt am 31.12.2010 um 09:57 Uhr von Kölner
@wölfchen
Wie streng bist Du denn geworden? :-))
@HenryLorenzo
Ich würde es über § 87 Abs. 1 Nr. 1 und § 80 BetrVG versuchen. Dann kommt man zur Datensparsamkeit im BDSG und könnte sich ganz nebenbei mal auch über den § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG mit dem AG unterhalten.
Wenn ich raten dürfte, dann wäre ein erster Brief an den AG das aus meiner Sicht beste Mittel:
Sehr geehrter Herr AG,
sie stellen im hiesigen Intranet die Dienstpläne allen AN zur Einsicht zur Verfügung.
Aufgrund der schwierigen, mitunter beklagbaren rechtlichen Lage hinsichtlich der dadurch bedingten möglichen Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch die Veröffentlichung von Dienstplänen, muss Sie der BR gemäß § 80 BetrVG Sie auffordern, umgehend die Veröffentlichung massiv einzuschränken, wenigstens aber ausschließlich nur den betroffenen AN zugänglich zu machen.
Wir sähen uns als BR ggf. gezwungen, eine rechtliche Überprüfung hinsichtlich der Wahrung der MBR des BR nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 und 6 BetrVG gerichtlich vorzunehmen.
Wir erwarten bis zum 10.01.11 eine entsprechende Änderung.
MfG
BR
Erstellt am 01.01.2011 um 10:29 Uhr von wölfchen
. . . ich bin nicht streng geworden, habe nur gelernt, dass man nicht alles allein können und wissen muss und dass es auch mitunter nötig und nützlich ist, etwas abzugeben, sonst kann es leicht zur Überlastung kommen . . . .-)
Aber an dieser Stelle mal allen ein gutes und gesundes neues Jahr!
Erstellt am 01.01.2011 um 10:47 Uhr von DonJohnson
Ja, leider ist der 87 "stärker" als das ganze BDSG ;-(
Erstellt am 02.01.2011 um 18:34 Uhr von Henrylorenzo
Danke für eure Hilfe
Gruß
Henry