Veröffentlichung von MA-Fotos durch AGeber - Persönlichkeitsrechte angegriffen?
Hallo,
in unserem Betrieb möchte der Vorgesetzte mit Veröffentlichung der Fotos seiner Mitarbeiter arbeiten, nein wir sind keine Modellagentur... es geht darum das monatlich festgelegt werden soll wer für die Reinigung diverser Maschinen zuständig ist und dieses dann mit Aushängen des MA-Fotos dazu verdeutlicht werden soll. Ich kann mir nicht vorstellen das so etwas einfach möglich ist, da doch eindeutig Persönlichkeitsrechte angegriffen werden... Vielleicht ein paar Meinungen dazu von Euch...
Community-Antworten (3)
19.10.2006 um 14:57 Uhr
@Nenyah Tach 2... McDonalds, BurgerKing u.a. veröffentlichen den "MA des Monats" weil sie im AV eine entsprechende Klausel zur VÖ haben. Demnach glaube ich, dass der AG nicht so einfach eine entsprechende VÖ eines Fotos machen kann wenn - ja wenn - u.a. auch externe Menschen selbige einsehen könnten und evt. Persönlichkeitsrechte tangiert sind (?). Ansonsten wäre für Dich ja ggf. das BAG-Urteil vom 14.12.2004 interessant.
19.10.2006 um 15:30 Uhr
@Ramses II 1 ABR 34/03 - Entschuldige; ich wusste, dass Du nicht weisst! Bevor Du fragst: Ja, ich habe es ganz gelesen und versucht zu begreifen. Das Urteil soll der "lieben Nenyah" dazu dienen, sich über Persönlichkeitsrechte ein "Bild" zu machen (wie passend)....
19.10.2006 um 15:39 Uhr
...irgendwie fühl ich mich das erste mal von Ramses verstanden... Dankeschön für Eure Hilfe... :-)
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