Erstellt am 17.11.2005 um 18:08 Uhr von mike
Glaub ich jetzt nicht. Sicher bin ich mir nur, dass die Leute ihr Einverständnis beurkunden müssen - und zwar einzeln. Soweit die Worte unseres Datenschutzbeauftragten
Erstellt am 19.11.2005 um 12:07 Uhr von Fayence
Hallo hewa,
mike hat richtig vermutet. Nicht mitbestimmungspflichtig - aber jeder MA muss seine Zustimmung zur Veröffentlichung geben. Der BR hat jedoch darüber zu wachen, das geltendes Recht angewandt wird. Also regelt gemeinsam mit Eurer GF, wie das Einholen der Einverständniserklärung gehandhabt werden soll.