Halle. Unsere GF hat ein Foto aus dem Betrieb unseres Unternehmens in der Presse und im Internet veröffentlicht; auf dem Foto sind zwei Mitarbeiter abgebildet, die gerade ihre Arbeit verrichten. Abgesehen davon, dass das Foto für die Berufsgenossenschaft interessant sein dürfte (MA arbeitet ungesichert in einer Höhe von 3 m ganz oben auf einer wackeligen Spitzleiter), wurden unsere MA nicht darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie in Presse und Internet zu bewundern sein werden. Sind hierdurch die Persönlichkeitsrechte der MAs verletzt? Muss ein Arbeitnehmer damit rechnen, dass Fotos von ihm veröffentlicht werden? Wie gehen wir als BR am besten vor, um das zukünftig zu verhindern?