Veröffentlichung von Mitarbeiterkompetenzen im Intranet?
Wer kann mir schnell einmal helfen, nachdem ich eine halbe Stunden gegoogelt habe. Veröffentlichung der Mitarbeiterkompetenzen im Intranet, hier will man gerne den Betriebsrat zu einer Zustimmung bewegen (so hat der Vorsitzende gerade kommuniziert). Geht das überhaupt, klar, die Veröffentlichung ist freiwillig, wie die der Mitarbeiterbilder im Intranet auch, aber in welcher Form muss die Freiwilligkeit erhalten bleiben, wenn GF eine elektronische Umfrage programmieren lässt; Nichtbeteiligung bleibt sicher nicht anonym und wie kommt man am besten als Betriebsrat gegen den Vorstand an, der bei uns immer ziemlich vorauseilend gehorsam ist?
Community-Antworten (2)
09.01.2012 um 13:05 Uhr
Ruhe bewahren!
Mitbestimmung braucht auch Zeit. Das heißt: Erst einmal dem Arbeitgeber mitteilen, dass der BR umfassende Informationen benötigt und nicht nur über die geplante Veröffentlichung, sondern auch über die Software und deren Leistungsmerkmale, Zugriffsrechte u.s.w. Und natürlich möge der AG darlegen, was er selbst alles mit den Informationen anfangen will und was er sich von der Veröffentlichung verspricht.
Dann kann man weiter beraten.
09.01.2012 um 17:35 Uhr
Zunächst ist zu unterscheiden, ob es sich um einen Tatbestand handelt, der mitbestimmungspflichtig ist. Das wird der AG wohl verneinen, vermutlich mit dem Hinweis dass keine Arbeitnehmerüberwachung gem. §87 Abs 1 Nr. 6 vorliegt.
Wenn ich aber "elektronische Umfrage" in Kombination mit Mitarbeiterkompetenz lese, dann könnte dies ganz schnell in den Bereich Personalfragebogen fallen, der nach §94 Abs 1 zwingend mitbestimmungspflichtig ist.
Mit diesem Trick läßt sich fast immer eine zwingende Mitbestimmungspflicht herleiten.
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