Kann der Chef einem Angestellten sagen sich um eine Stelle nicht zu bewerben?
Hallo!
ich bin befristet beschäftigt in einem großen Unternehmen und möchte natürlich bald einen unbefristeten Vertrag bekommen. Allerdings, meine Chefin versucht immer wieder mit vagen Versprechungen mich 'warm zu halten' (z.B. mit Sprüche wie 'wir werden alles tun um Dich zu übernehmen'). Jetzt ist aber eine Stelle frei geworden und ohne das ich mich geäussert habe, ist meine Chefin zu mir gekommen und gesagt, dass die freie Stelle ausgeschrieben wird, aber dass sie mich nicht betrifft, dass die eine Stelle und meine 'zwei paar Schuhen' wären und dass sie mir bald informieren wird, wie mit 'meiner' Stelle weitergeht. Meine Frage wäre, ob so etwas aus der Sicht des Betriebrates akzeptabel ist (auch wenn es mit der Personalpolitik zu tun hat: es ist ja viel schwieriger ein Ersatz für eine befristete Stelle zu finden als für eine unbefristete) und ob ein Artikel diesbezüglich in dem Betriebratsgesetz gäbe.
Ausserdem bitte ich um ein Rat: wie soll ich damit umgehen? Soll ich mich trotzdem bewerben oder ist das nicht weise?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüssen,
M2008
Community-Antworten (6)
15.06.2008 um 14:15 Uhr
@M2008, du hast einen befristeten Vertrag und musst in erster Linie davon ausgehen, dass er an dem festgesetzten Termin endet. Ist nun mal so!
Die Stelle ist ja noch nicht ausgeschrieben! Warte doch mal ab, ob die überhaupt deinen Erwartungen - und dem was du an geforderten Voraussetzungen mitbringst - entspricht. Ist das eine Stelle, die deiner Meinung nach auf dich zugeschnitten ist, brauchst du dich nicht von deiner Chefin beeinflussen lassen, egal was sie oder auch der Betriebsrat sagt! Du kannst dich unabhängig davon bewerben. Nur muss dir klar sein, dass der AG nicht "verpflichtet" ist, deine Bewerbung zu berücksichtigen.....
15.06.2008 um 14:54 Uhr
@M2008,
es könnte aber nach § 99 (2) 3. BetrVG einen Widerspruchsgrund für den BR geben. Es kommt eben auf die Eignung an.
15.06.2008 um 15:30 Uhr
TzBfG § 18 Information über unbefristete Arbeitsplätze
Der Arbeitgeber hat die befristet beschäftigten Arbeitnehmer über entsprechende unbefristete Arbeitsplätze zu informieren, die besetzt werden sollen. Die Information kann durch allgemeine Bekanntgabe an geeigneter, den Arbeitnehmern zugänglicher Stelle im Betrieb und Unternehmen erfolgen.
15.06.2008 um 17:55 Uhr
Vielen Dank für die Informationen! Der Fall ist wirklich sehr kompliziert, da ich in dem 'neuen' Bereich kaum Kenntnisse habe. Allerdings, ich werde zur Zeit eingearbeitet, da ich diese Zeit überbrücken soll (die Arbeit oder wenigstens einen Teil von der Arbeit machen soll), bis jemanden fest eingestellt wird. Noch zu erwähnen ist, dass ich sowieso (auch vorher) mit Arbeit überflutet war. Wie fair ist das denn?
Danke und viele Grüsse!
16.06.2008 um 14:54 Uhr
Hallo M, Du wirst gerade als "Vertretung" für die (demnächst) ausgeschriebene Stelle eingearbeitet? Warum hast Du dann "kaum Kenntnisse"? Du hast doch dann zumindest soviel Wissen, dass der ArbGeb Dich zeitweise Vertretung einsetzen will. Also nicht zu sehr tiefstapeln, im Zweifelsfall bewerben!
16.06.2008 um 22:58 Uhr
Hallo Petrus,
vielen Dank, dass Du genau meine Gedanken wiedergegeben hast!
Viele Grüsse und herzlichen Dank!
M.
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