Erstellt am 18.09.2008 um 14:39 Uhr von pit47
Hallo Klinik,
die Chance wird wohl an Dir vorrüber gehen.
Aber lese mal im Kommentar von Däübler zu § 37 BetrVG ab Rn 73 mal nach, ob eine wirtschaftliche Sicherung für Dich in Frage kommt.
Erstellt am 18.09.2008 um 14:46 Uhr von klinik
@pit47,
wenn ich es richtig lese heisst es ja in Rn 73 dass ich als BRM festlege ob ich in der Widmung meiner beruflichen Tätigkeit behindert werde.
Andererseits kann der AG ja sagen entweder Vollfreistellung oder neue Stelle?
Erstellt am 18.09.2008 um 15:03 Uhr von DocPille
hi,
bei uns wird nächstes Jahr die Stelle des Personalchefs frei,gut bezahlt.
Also bewerbe ich mich,obwohl ich freigestellt bin,und bekomme dann das Gehalt des Personalers.
Und du glaubst so blöd ist ein Arbeitgeber,nicht wirklich oder??
Erstellt am 18.09.2008 um 15:05 Uhr von pit47
Hallo Klinik,
entweder oder geht narürlich auch, aber ich hatte den Eindruck, Du wolltest die neue Stelle und volle Freistellung.
Erstellt am 18.09.2008 um 15:14 Uhr von klinik
@DocPille,
danke für die Klasse Kommentierung. Nur eine kleine Anmerkung: Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
@pit47
dein Eindruck ist richtig. Natürlich möchte ich die Freistellung behalten. Ich hatte ja nur nach den Möglichkeiten gefragt ob man beides bekommen könnte. Warum sollen wir als vollfreigestellte an unserer beruflichen Weiterentwicklung gehindert sein?
Erstellt am 18.09.2008 um 15:23 Uhr von Mona-Lisa
@klinik,
da hast du nicht ganz unrecht!
Interessant wäre dann, mit welcher Begründung der AG deine Bewerbung ablehnt!
Und da dürfte der Haken liegen! Denn mit "Sie sind Freigestellter BR, da müssten sie schon aus der Freistellung, noch besser aus dem BR austreten!"
Erstellt am 18.09.2008 um 15:43 Uhr von DocPille
@Klinik
Ich habe das schon richtig gelesen.
Freistellung abgeben,neue Stelle annehmen,und anschliessend wieder freistellen lassen.....??
Na Klasse,das ist Werbung für den BR
Erstellt am 18.09.2008 um 17:36 Uhr von Lotte
DocPille,
aber als freigestelltes BRM bin ich doch weiterhin AN des Betriebes und das BetrVG ist eigentlich eindeutig in seinen Aussagen zur beruflichen Weiterentwicklung von freigestellten BRM.
Frage mich gerade, ob die Schere nicht manchmal im eigenen Kopf sitzt.
Mona Lisa schreibt genau das, was der AG dann nicht machen dürfte. Und hier würde auch Heinis Beitrag mit dem Verbot der Benachteiligung wieder passen ;-))
Klinik,
was nicht heißt, dass der AG nicht einen anderen Grund findet um Dir die Bewerbung zu verhageln.
Erstellt am 18.09.2008 um 18:50 Uhr von Kölner
@klinik
Warum bekommt man das Gefühl, dass Du 'nur' an einer Vorteilsnahme interessiert bist?
Erstellt am 18.09.2008 um 19:45 Uhr von docpille
@Kölner
wenigstens einer der mich versteht
Erstellt am 19.09.2008 um 07:04 Uhr von klinik
@DocPille,
kein Mensch sagte etwas von neuer Stelle annehmen und dann erneut freistellen lassen. Aber wahrscheinlich bist Du auch nur jemand der nicht nach rechts und links schaust, sondern immer nur gerade aus. Und dann mit dem Satz verbunden dass machen wir schon seit zwanzig Jahren so, Oder?
@Kölner
ich bin ja beeindruckt, wieviel Menschenkenntniss Du hast. Zur Erklärung ich arbeitete vor meiner Vollfreistellung im Pflegedienst unserer Klinik, jetzt bin ich Vofffreigestellt. Und nun wollte ich mich einfach nur in einen anderen Fachbereich bewerben, wo man eine Zulage für den geschlossenen Bereich bekommt.
@Mona-Lisa @pit47
schön dass Ihr wenigstens sachlich argumentiert habt. Wir sind ja erst seit zwei Jahren BR's vorher waren wir Personalrat, da war es klarer geregelt als jetzt im BetrVG.
Erstellt am 19.09.2008 um 08:00 Uhr von kiki
Mal wieder jemand der die BR-Arbeit nur zum Eigennutzen betreibt.
Was ich hier lese ist ja schon mehr als "braun".
Wie wäre es denn das Amt niederzulegen? Hat bei uns im Gremium die BR-Vors. vor 5 Jahren auch gemacht um im Betrieb weiter zu kommen. Man kann im Leben nicht alles haben.
Ich selbst nutze meine Vollfreistellung nicht (nur 2 Tage i.d. Woche) um weiter im Betrieb unter den Kollegen und direkt vor Ort zu sein und lese dann so etwas.
Ist schon interessant was einige Leute unter BR-Arbeit verstehen.
Erstellt am 19.09.2008 um 08:12 Uhr von klinik
@kiki
Gegen deine Aussage dass ich meine BR-Arbeit zum Eigennutz betreibe verwehre ich mich. Ich habe alle Freisstellungsstufen durchlaufen, war auch halb auf Station halb im BR-Büro. Ich verstehe nicht warum hier so aggressiv reagiert wird. Ich hatte lediglich gefragt ob ich mich auch beruflich weiterentwickeln kann obwohl ich vollfreigestellt bin.
Erstellt am 19.09.2008 um 08:12 Uhr von HF
Hi klinik,
also was du da vor hast, klappt nicht.
1. Du kannst auf der einen Seite "nur" freigestellt sein um deine BR-Arbeit zu machen.
2. durch die Freistelllung "ruht" deine Arbeitskraft gegenüber dem AG
3. das BetrVG sieht vor, entweder neben deiner Tätigkeit (also nicht vollfreigestellt) BR-Arbeit zu leisten oder eben als volle Kraft dein Amt auszuüben.
4. Überprüf doch mal, ob nicht in deiner alten Funktion, bevor du freigestellt wurdest, nicht die Möglichkeit besteht, an eine Zulage zu kommen, denn auch wir als BR dürfen ja nicht benachteiligt werden.
Also ich kann dir nur empfehlen genau zu überlegen, was du genau machen willst, es geht leider nur eins, entweder du machst BR-Arbeit oder du stellst dich dem AG wieder zur Verfügung.
Erstellt am 19.09.2008 um 08:17 Uhr von klinik
D A N K E HF,
endlich mal eine klare Aussage.
Erstellt am 19.09.2008 um 08:30 Uhr von ridgeback
@klinik,
im § 37 BertVG wird ja die Stellung des BR behandelt.
In den Kommentaren steht auch, ........ Darüber hinausgehende Zuwendungen, z.B. verdeckte Beförderungen ( was man in Deinem Fall ja annehmen muß ), Gewährung eines höheren Lohnes oder sonstige Vergünstigungen sind unzulässig.
Insoweit ist man schon geneigt die Aussage von Kölner zu teilen.
Erstellt am 19.09.2008 um 08:36 Uhr von klinik
@ridgeback,
in meiner Eröffnung schrieb ich das ich überlege es zu tun, ich will nichts anderes als eine saubere Lösung. Natürlich ist mir BR Arbeit wichtiger, weil wir auch schon eine Menge erreicht haben für unsere Belegschaft.
Erstellt am 19.09.2008 um 08:37 Uhr von Kölner
@klinik
Du gehst recht fahrlässig mit Deiner Wortwahl um...
Kurz und bündig:
Du bist 'vollfreigestellt'.
Eine Stelle wird ausgeschrieben auf der Du früher weder gearbeitet hast, noch selbige ernsthaft in Betracht ziehst, sie wahrhaft anzutreten.
Aber die Zulage reizt...
Was sollen die Diskussion und die Rechtfertigungsversuche?
Anderes Beispiel, selbe Kiste (erfordert allerdings ein wenig Abstraktion)...
...ein 25-Std.-Freistellung-BR möchte gerne 30-Std.-Freistellung-BR werden. Geht das?
@HF
...hast Du Punkt 4 Deiner Ausführungen ernsthaft durchdacht?
Erstellt am 19.09.2008 um 08:42 Uhr von waschbär
@klinik,
mhh, also so recht verstehe ich nicht WARUm Du nun den BR Manadt niederlegen willst ?
Sicherlich hast auch du das recht auf weiter fort und überhauptbildung und auch das recht auf Arbeit .-)))
ABER das BR Mandat grade bei Freistellung, ist EBEN nicht so einfach abzu legen ! Du musst bedenken was das für eine Signal wirkung hat z.B auf deine Wähler , oder überhaupt auf die Belegschaft !
Ist eben eine Gewissensentscheidung UNd ob der AG dich grade wewgen dem BR anders Bewertet ob es ein Nachteil ist ODER gar ein vorteil !
lass ich mal im Raume stehen, ABER ich she durch aus das was Kölner und Doc Pille meinen.....
Ist wie in der Ehe bei euch Menschen > Drum Prüfe wer sich ewig bindet und sei es nur für 4 Jahr(e)
Erstellt am 19.09.2008 um 08:53 Uhr von klinik
Stop
1. Ich sagte ich wollte es prüfen um eine saubere Lösung
2. ich bleibe BR und bleibe vollfreigestellt
3. ich merke wie man mit einer kleinen Frage eine riesen Welle auslöst
4. Kölner: wenn du meinst ich will mich berreichern oder bevorteilen, Fehlanzeige. Ich hatte eine Frage gestellt mehr nicht.
Erstellt am 19.09.2008 um 10:07 Uhr von kai271
Hallo,
ich bin auch vollfreigestellt, in der sog. freien Wirtschaft ( Call-Center). Ich fürchte ich verstehe die Frage nicht, vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
Wenn bei uns z.B. eine Stelle als Finanzbuchhalter ausgeschrieben wäre weil wir jemanden brauchen, so könnte ich mich theoretisch darauf bewerben. Ebenso theoretisch könnte ich das Auswahlverfahren bestehen und die Stelle angeboten bekommen, womit auch mehr Geld verbunden wäre. Aber dazu müßte ich doch die Stelle antreten und als Buchhalter arbeiten, jedenfalls in der Welt in der ich lebe. Ich könnte doch nicht sagen " Alles klar, danke. Ich bleibe freigestellt + bitte überweist mir ab sofort das Gehalt eines Buchhalters". Geht das dort wo Du arbeitest, klinik, oder habe ich den das klärenden Punkt überlesen?
Gruss,
Kai
Erstellt am 19.09.2008 um 12:16 Uhr von klinik
@kai271,
ich denke dass hier im Forum einiges falsch interpretiert wird zu meiner Frage. In meinem Fall war es dass ich aus der Pflege komme, jetzt vollfreigestellt bin und unser AG möglicherweise eine andere Stelle in der Pflege neu nachbesetzen wird. Ich würde die Bedingungen zu dieser Stelle von meinem Beruf her erfüllen. Die neue Stelle wäre mit einer Zulage gekoppelt an die Tätigkeit. Diese Zulage bekommen aber alle Mitarbeiter in diesem Bereich. Die Grundfrage liegt doch für uns vollfreigestellten BRM ob wir nicht auch an einer beruflichen Weiterentwicklung teilnehmen können? Diese Antwort wird hier im Forum sehr kritisch gesehen. Einige denken hier die haben ihren Posten auf Lebenszeit, die Garantie kann Dir niemand geben und ist auch nicht so gewollt. Mehr habe ich nicht gefragt, das meine Frage auf soviel unterschiedliche Resonanz trifft ist schon erstaunlich.
Zu deiner Frage wegen dem Finanzbuchhalter, kann ich nur sagen dass wenn du die Stellenanforderungen erfüllst, du sicher auch in die Auswahl kommen kannst, Du dann aber genau in der selben Situation wärst wie ich.
Erstellt am 19.09.2008 um 12:50 Uhr von pirat
@klinik,
deine Frage wird schon richtig interpretiert, was ich den Antworten durchaus entnehmen kann.
Laut @5 ...Natürlich möchte ich die Freistellung behalten. Ich hatte ja nur nach den Möglichkeiten gefragt ob man beides bekommen könnte. ....na dann überleg mal!
Erstellt am 19.09.2008 um 13:17 Uhr von kai271
Hallo,
@klinik: Hm, nein, tut mir leid, aber ich begreife das immer noch nicht. Wenn hier eine Stelle als Buchhalter ausgeschrieben wäre, dann doch, weil die jemanden suchen, der als Buchhalter arbeitet + nicht jemanden der das Gehalt eines Buchhalter haben möchte aber nicht die Arbeit tun will. Dann müßte ich mich doch entscheiden: Will ich weiterhin als freigestellter BR arbeiten oder als Buchhalter? Oder werden bei Euch Stellen ausgeschrieben, die nix mit zu erledigender Arbeit zu tun haben? Ich darf als BR nicht benachteiligt werden und falls jemals die Leute, die das tun, was ich vor meiner Freistellung gemacht habe, mehr Geld bekommen sollten dann möchte ich das auch haben. Aber der von dir geschilderte Fall leuchtet mir leider immer noch nicht ein.
Gruss,
Kai
Erstellt am 19.09.2008 um 14:20 Uhr von klink
@Kai,
dein Grundgedanke ist dass Du einen Anspruch hast für die gleiche Vergütung von Kollegen die das tun was Du vor deiner freistellung getan hast?
Das BetrVG regelt aber die gleiche Vergütung von vergleichbaren Arbeitnehmern. Warum kann ich nicht trotz meiner Freistellung mich auf einen meinem Beruf entsprechenden Job bewerben, obwohl ich ihn nicht antreten kann. Sicherlich ist es für den einen oder anderen nicht nachvollziehbar mit der Vollfreistellung und der Stellenbewerbung. Aber wir reden in diesem Fall über eine Zulage die ja alle anderen Kollegen in dem Fachbereich auch bekommen. Ich sehe hier nichts von verdeckten Zahlungen an ein BRM oder irgendeiner Bevorteilung, sondern eine ganz legitime Möglichkeit als BRM mehr zuverdienen als vorher. Alle die BRM sind wissen was dieses Mandat ofz für Arbeitszeiten beinhaltet und vor allem die wo die Belegschaft im Schichtdienst arbeitet. Auch richtig ist das Argument einzelner .....man hat ja vorher gewusst auf was man sich einlässt. Das Hatten wir nicht. Vor zwei Jahren waren wir noch beim Land als Personalrat und dann der Übergang und die Zuständigkeit des BetrVG. Ich denke dass wir in unserem BR gute Arbeit leisten obwohl andere meine Tätigkeit hier im Forum etwas fraglich anders sehen aufgrund ihrer guten "Menschenkenntniss", aber aus der Belegschaft bekommen wir sehr gute Rückmeldung.
Erstellt am 19.09.2008 um 14:33 Uhr von kai271
Hallo,
@klinik: sorry, es bleibt für mich nicht nachvollziehbar. Dabei will ich Dir wirklich nix böses unterstellen und verdeckte Zahlungen sehe ich hier auch nicht. Werden bei Euch Stellen ausgeschrieben obwohl damit gar keine zu erledigende Arbeit verbunden ist? Um beim Buchhalterbeispiel zu bleiben: ich bewerbe mich, ich bekomme die Stelle, arbeite aber nie als Buchhalter, weil ich ja freigestellter BR bleibe. Dann müßte doch noch jemand anderes eingestellt werden, der die Arbeit macht, für die ich nur bezahlt werde. Und das scheint mir nicht richtig zu sein. Möglicherweise bin ich etwas schwer von Begriff aber schon die Grundlage Deines Gedankens entgeht mir.
Gruss,
Kai
Erstellt am 19.09.2008 um 14:38 Uhr von klinik
@Kai,
natürlich werden bei uns auch nur Stellen ausgeschrieben wo auch die Arbeit gemacht werden muss, ich weiss worauf du hinaus willst.
Auch ist richtig dass jemand zusätzlich eingestellt werden müsste weil ich die Arbeit nicht antrete aber dafür bezahlt werde.
Ich erwähnte auch das LPersVG worin die Laufbahnsicherung ja noch klassischer gesichert ist meines Wissens nach
Erstellt am 19.09.2008 um 14:52 Uhr von kai271
Hallo,
@klinik: dann habe ich es doch richtig verstanden und fürchte daß ich diesen Plan tatsächlich für unmoralisch halte. Kann mir allerdings überhaupt nicht vorstellen daß er klappen könnte. Naja, nur meine Meinung. Nix für ungut.
Gruss,
Kai
Erstellt am 19.09.2008 um 15:24 Uhr von Lotte
@all,
Vielleicht kann ich Klinik auch ein wenig verstehen, da bei uns niemand genau weiß, wo er nach seiner Freistellung arbeiten wird. Da ertappt man sich manchmal bei den Gedanken, sich auf attraktive Stellen zu bewerben, damit man nicht irgendwo hingesteckt wird... Um mehr Geld geht es dann allerdings nicht.
Aber es hat noch nie jemand gemacht, es sei denn er/sie wollte von der Freistellung zurücktreten.
Klinik,
wie für fast alles, gibt es manchmal individuell sehr nachvollziehbare, verständliche Gründe. In dem Moment, wo Du Dich für das BR-Amt entschieden hast, bist Du aber ins Rampenlicht getreten und jede individuelle Entscheidung Deinerseits wird kollektiv bewertet.
Wie die Bewertung aussehen wird, kannst Du ungefähr an den Reaktionen hier im Forum ermessen.
Ich bleibe bei meiner Aussage, dass es rechtlich natürlich möglich ist. Ob es klug ist?...
Erstellt am 19.09.2008 um 16:28 Uhr von tbltom
Kann mal jemand per definitionem berufliche Weiterentwicklung von Einkommensweiterentwicklung abgrenzen? Oder geht das nicht?
Erstellt am 20.09.2008 um 22:40 Uhr von DocPille
@all
ich habe bereits mit meiner Antwort3 gezeigt wo der weg bei dieser frage hingehen wird.
ich verstehe nicht wie gestandene betriebsratsmitglieder sowas eventuell gutheissen koennen.
klinik kann erzaehlen was er/sie will,das alles ist nicht br-like.....
sorry , ist meine meinung
wir sehen uns
Erstellt am 21.09.2008 um 11:03 Uhr von peanuts
"Warum kann ich nicht trotz meiner Freistellung mich auf einen meinem Beruf entsprechenden Job bewerben, obwohl ich ihn nicht antreten kann."
Natürlich kannst Du Dich bewerben! Aber von "nicht antreten können" kann ja wohl keine Rede sein; Du willst diesen Job nicht antreten! Was soll also diese Luftnummer?
Erstellt am 21.09.2008 um 11:11 Uhr von Lotte
DocPille,
zwischen gutheissen und ein wenig verstehen liegen Welten ;-)