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Darf der Chef etwas in Rechnung stellen?

I
idref
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir haben folgendes Problem. Ein Mitarbeiter von uns hat auf der Baustelle ein Mietgerät kaputt gemacht. Jetzt hat unser Chef ihm eine Rechnung von über 1000,- zugeschickt.

Meine Fragen: Darf er das (Ich glaube nicht)? Wenn ja oder nein wo steht das (Damit ich was in der Hand habe, beim googlen nichts richtig gefunden) ?

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Community-Antworten (4)

S
SuzieQ

11.07.2011 um 00:19 Uhr

P
polybär

11.07.2011 um 18:31 Uhr

@idref, egal ob miet oder eigengerät. die haftung vom arbeitnehmer ist nicht immer so gegeben. es ist immer auch eine frage wie es zu dem schaden gekommen ist.

mit vorsatz ? grobfahrlässig .... die haftung vom an ist sehr gering. das sollte er aber mit einem anwalt klären, oder der br befragt seinen anwalt ( oder die gewerkschaft)

nach meiner meinung und kenntsiss stand ( rechtskunde von waf seminaren) würde ich erstmal keine haftung beim AN sehen. das der AG leihgeräte verwendet ist ja ohne belang ? ( was kann der AN dafür )?

@Mundwerker, ??? sorry, aber meine privatehaftplicht sehe ich hier nicht....

ALLERDINGS liegen mir ja genau wie euch nicht alle fakten vor.

p.s zeitnot ist immer mit vorsatz behaftet.

S
SuzieQ

11.07.2011 um 20:58 Uhr

Dafür müßte man aber genauen Vorfall kennen.

#Ein Mitarbeiter von uns hat auf der Baustelle ein Mietgerät kaputt gemacht.#

Die Aussage kann viel bedeuten. Unsachgemäße Handhabung, mutwillig weil kein Bock, fahrlässig abgelegt und aus dem Fenster gefallen usw.

E
edgar

11.07.2011 um 23:22 Uhr

polybär

p.s zeitnot ist immer mit vorsatz behaftet. ????

Seltsame Auffassung. Denn Zeitnot kann auf Druch des AG entstehen. Zeitnit kann ggf, Fahrlässigkeit auslösen. Aber keinen Vorsatz, auch weil es sehr viele Gründe dafür geben kann.

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