Erstellt am 10.07.2011 um 22:19 Uhr von SuzieQ
idref, siehe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmerhaftung
Erstellt am 11.07.2011 um 16:31 Uhr von polybär
@idref,
egal ob miet oder eigengerät. die haftung vom arbeitnehmer ist nicht immer so gegeben. es ist immer auch eine frage wie es zu dem schaden gekommen ist.
mit vorsatz ? grobfahrlässig .... die haftung vom an ist sehr gering. das sollte er aber mit einem anwalt klären, oder der br befragt seinen anwalt ( oder die gewerkschaft)
nach meiner meinung und kenntsiss stand ( rechtskunde von waf seminaren) würde ich erstmal keine haftung beim AN sehen.
das der AG leihgeräte verwendet ist ja ohne belang ? ( was kann der AN dafür )?
@Mundwerker,
??? sorry, aber meine privatehaftplicht sehe ich hier nicht....
ALLERDINGS liegen mir ja genau wie euch nicht alle fakten vor.
p.s zeitnot ist immer mit vorsatz behaftet.
Erstellt am 11.07.2011 um 18:58 Uhr von SuzieQ
Dafür müßte man aber genauen Vorfall kennen.
#Ein Mitarbeiter von uns hat auf der Baustelle ein Mietgerät kaputt gemacht.#
Die Aussage kann viel bedeuten. Unsachgemäße Handhabung, mutwillig weil kein Bock, fahrlässig abgelegt und aus dem Fenster gefallen usw.
Erstellt am 11.07.2011 um 21:22 Uhr von edgar
polybär
p.s zeitnot ist immer mit vorsatz behaftet. ????
Seltsame Auffassung. Denn Zeitnot kann auf Druch des AG entstehen. Zeitnit kann ggf, Fahrlässigkeit auslösen. Aber keinen Vorsatz, auch weil es sehr viele Gründe dafür geben kann.