Sozialplan - muss der Arbeitgeber sagen an welcher Stelle man steht?
Hallo So ist es besser formuliert Unsern Betrieb haben wir ein Sozialplan muss der Arbeitgeber sagen an welcher Stelle man Steht. Sonst kann er einfach sagen das Mann an 5 stehle steht obwohl er an 8 stelle steht muss man das so hinnehmen oder kann man sich wehren dagegen von BR bekommt man auch keine Antwort.
Community-Antworten (4)
13.02.2010 um 15:40 Uhr
Da sonst keiner Antwortet: Sagen muß er es dir nicht,aber sicher wirst du es bemerken,solltest du betroffen sein . MFG Troisdorfer
13.02.2010 um 15:40 Uhr
Die Rechtsnatur eines Sozialplans ist im BetrVG nicht ausdrücklich festgelegt. Er hat nach ( ACHTUNG Quellenangabe ! Insider:-) ) §112 Abs. 2 Satz 3 die Wirkung einer Betriebsvereinbarung.
Insoweit müssten die Regelungen nach § 77 greifen.
Sollte ich mich Irren bitte um Korrektur.
13.02.2010 um 16:08 Uhr
@delagundula
§112 Abs. 1 Satz 3
@all
Der Sozialplan hat die Wirkung einer Betriebsvereinbarung. § 77 Abs. 3 ist auf den Sozialplan nicht anzuwenden.
Da nur der Abs. 3 des § 77 ausgenommen ist greift der Satz 3 des Abs. 2 § 77 Der Arbeitgeber hat die Betriebsvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen.
13.02.2010 um 18:48 Uhr
"Der Arbeitgeber hat die Betriebsvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen."
Dem AG wird überhaupt nichts passieren, wenn der Sozialplan nicht für alle AN einsehbar ausgelegt wird. Vor allem dann, wenn nur ein Teil der AN entlassen werden soll.
Der Fragensteller möchte aber ganz offensichtlich wissen, ob er mit einer betriebsbedingten Kündigung rechnen muss oder nicht.
Selbst wenn im Rahmen einees SP eine Namensliste zwischen BR & AG verabschiedet worden wäre, würde ich eine Veröffentlichung im gesamten Betrieb strikt ablehnen. Erst recht dann, wenn die Betroffenen noch nichts von ihrem "Glück" ahnen.
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