Hallo,

unsere Stempeluhr ist von der Geschäftsleitung so eingestellt das sie im viertel stunden takt abrechnet. D.h. wenn jemand um 08.01 Uhr einstempelt wird ihm die Arbeitszeit erst ab 08.15 Uhr vergütet....( Wenn er ausstempelt zählt das gleiche Prinzip, geht er z.B. um 10.59 Uhr wird ihm die Arbeitszeit nur bis 10.45 Uhr angerechnet)

In der letzten zeit beschweren sich immer mehr, grade unsere Aushilfen die auf Zeit arbeiten und abgerechnet werden, bei uns und wollen wissen ob das so rechtens ist.

Ist es das, oder muss der AG auf minutengenaue Abrechnung umstellen ?

Wir hatten das Thema schon mal angesprochen, der AG ist da nicht sehr kooperativ...

Danke für Mithilfe.....

Hajo