Vergleich Zeiterfassung mit Projekterfassung rechtens?
Hallo, in unserem Betrieb werden seit Anfang des Jahres mit einer Software Projekte elektronisch erfasst. Elektronische Zeiterfassung haben wir schon länger. Nun erhalten die Vorgesetzten Emails mit Listen der MA, die beim Abgleich von Anwesenheit zu erfasster Zeit in den Projekten Abweichungen haben. Etwas so: MA XY Januar 07 Zeiterfassung 150h, Summe der Projekte 135h, -15h MA WZ Januar 07 Zeiterfassung 148h, Summe der Projekte 120h, -28h usw.
Frage: Ist das zulässig? Ich meine Nein, da hier personifizierte Daten in Listenform weitergegeben werden. GF versichert "nur" Projekte damit verfolgen zu wollen.
mfg Darty
Community-Antworten (5)
23.02.2007 um 15:08 Uhr
habt ihr für diese Projektnachverfolgung eine BV? wir haben das expliziet geregelt um eben diese Sache zu verhindern...
23.02.2007 um 15:11 Uhr
moin darty,
wir haben auch so etwas ähnliches. allerdings geht es da um personalplanung wo wir natürlich mitspracherecht haben. die frage ist m.e. nicht, ob diese listen zulässig sind (ich denke schon wenn die vorgesetzten z.b. personalplanung betreiben), sondern was der AG damit bezwecken will. dazu müsste man aber mehr um eure eigenarten der arbeitszeitplanung wissen um genau ansetzen zu können, ob und wieweit die listen sinnvoll sind und wie genau da der BR sein mitspracherecht produktiv umsetzen könnte... ich würde es als thema beim monatsgespräch aufnehmen.
gruß, packer
23.02.2007 um 15:14 Uhr
Gibt es nicht logischerweise auch Tätigkeiten, die keinem Projekt zuzuordnen sind? Zum Beispiel Reisekosten abrechnen, allgemeine Besprechungen, Druckerpatrone bestellen und einbauen...
Somit ist es doch einleuchtend, dass Arbeitszeit und Projektzeit nicht identisch sind.
Das, was die GF da unternimmt, geht in Richtung Leistungskontrolle und sollte nur in Abstimmung mit dem BR erlaubt sein.
23.02.2007 um 15:30 Uhr
Natürlich gibt es auch ein Projekt "Allgemein", "Betriebsrat" etc. sprich die Anwesenheitszeit sollte identisch (+-10h/Monat) mit der Summe der Projektzeiten sein. Mir ist auch durchaus klar, das eine Plausibilitätskontrolle durchgeführt wird. Mich stört das Weitergeben der Daten in dieser Form an die Vorgesetzten.
23.02.2007 um 19:54 Uhr
genau die Frage welche Auswertungen werden gemacht, an wen werden sie weitergegeben und welchen Zweck darf die Auswertung haben ist in unseren BV´s geregelt. So ist bei uns ein solcher Abgleich nicht zulässig, da die Auswertungen aus unserer Projektnachverfolgung nur Daten zur Kostenkontrolle und Projektplanung generiert werden dürfen.
Wenn dieses Problemfeld bei Euch so nicht konkret geregelt ist.... dann sieht es mau aus.
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