Erstellt am 06.02.2009 um 14:32 Uhr von Uschi66
@Langhans68
Habt ihr keine BV zum Thema "Zeiterfassung", wenn nein warum nicht wenn ja was habt ihr dort geregelt?
Klar muss der AG die erbrachte Arbeitszeit vergüten.
Erstellt am 06.02.2009 um 14:41 Uhr von DonJohnson
@Langhans
Die erbrachte Arbeitsleistung kann durchaus als eine Art Kredit des AN gegenüber des AG gesehen werden. Die Arbeitsleistung nciht zu bezahlen ist somit meines Erachtens nciht rechtens. Habt ihr einen BR? Dieser muß dieses per BV dann klar regeln. Wenn ihr keinen habt, ist es wohl individualrechtlich von jedem MA einzeln einzuklagen.
Wie begründet der AG denn diese Handhabung?
Gruß
DJ
Erstellt am 06.02.2009 um 15:06 Uhr von Rapper22
@all,
schaut genau auf die Frage. Es geht hier nicht um nicht bezahlte Zeit, sonder das der AG bei einer Minute Verspätung von einem MA insgesamt 15 Minuten als Minus anschreibt. Und das ist nicht rechtens.
Es muß ja irgend eine Zeiterfassung geben, mit der der Nachweis einer Verspätung erbracht u8nd kontrolliert werden kann, denke ich mal. Entweder Stechkarten oder per Software.
Aber wie bereits geschrieben wurde, sollte das über eine BV geregelt werden, wenn denn ein BR existiert.
MfG
Rapper22
Erstellt am 06.02.2009 um 15:23 Uhr von DonJohnson
@Rapper
Doch genau so habe ich es gelesen. Wenn ein BR aber nicht da ist, der sowas per BV regelt, kann das nur individualrechtlich eingeklagt werden, gell? Ich habe eben mal kurz geschaut welche §§ dieses tangiert - bin auf die Schnelle aber leider nciht fündig geworden. Vielleicht hilft ja ein KollegeInn mit der Aufzählung von §§
Gruß
DJ
Erstellt am 06.02.2009 um 15:44 Uhr von Waschbär
@Langhans68,
die frage Beantwortet jedes "Bauchgefühl". Natürluich ist es "sozial nicht zu rechtfertigen..."
Eine derartige Zeitverechung durch zu führen.
>Wenn ein AN eine Min länger Arbeitet, darf er sich dann auch 15 Überminuten anschreiben ? Und darf er das jede Minute doppeln ?
Habt ihr dafür Machienen oder macht der Chef das per Tor Kontrolle ?
@DJ,
da bedarf es keiner §§, Menschenverstand und das GG reichen.
Erstellt am 06.02.2009 um 16:21 Uhr von DonJohnson
@waschbär
Genau da habe ich nachgesehen - auf welchen Art beziehst du dich?
ergänzend:
meinst du mit klarem Menschenverstand kann man was bei einem AG punkten? ;-))
Erstellt am 06.02.2009 um 16:27 Uhr von Langhans68
@all
Wir haben eine BV Arbeitszeitkonto, dort steht:"Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit der Arbeitnehmer ist in diesem Konto zu erfassen"
Wir scannen uns ein und anscheinend ist das so voreingestellt.
Erstellt am 06.02.2009 um 16:58 Uhr von DonJohnson
@Langhans68
Und wie sieht es mit einer BV über die Zeiterfassung aus? Wenn da geregelt ist, dass die kleinste Zeiteinheit die Minute ist, bist du erstmal gut raus!
Erstellt am 06.02.2009 um 17:19 Uhr von Waschbär
@Langhans68,
Da deine BV anders aus sieht als das was Pasiert.... Würde ich Schnellstends als BR beim AG um Abhilfe sorgen. WIE bitte kann es sein das eure EDV so grottig eingestellt ist ?
Wenn das Scannen der Zeit nicht 1 zu 1 geht, müsst ihr eben die Option > Nach Pflege per Hand Wählen.
@Don Johnson,
:-) Artikel 1 die Würde .... Es ist unwürdig mit der Freizeit von Menschen/Arbeitnehmern so um zu gehen als ob sie Leibeigen sind. Der AG muss Arbeitzeit "Fachlich/Rechnerisch" Korekt abrechen. Ausser er gibt dem An etwas an die Hand was für aus gleich sorgt.
Wie bitte wie dieser Ag jemals jemannden für ein Fehlverhalten im Bezug auf Zeit Abmahnen ? Er kann ja nicht mal genau Beweisen wann der AN nun Anwesend/ Abwesend war .... 15 Min das ist ein sehr Langerzeitraum, mit unter wird gesagt alles was ab 15 min ist , wird als eine Überstunde gerechnet.Oder 15 min das ist genau eine aebeitsunterbrechung aber keine Pause.
15 Min das ist ja schon Schledergang ....
Erstellt am 06.02.2009 um 17:51 Uhr von Uschi66
@DJ
der gesuchte § ist der (standart §) 87 (1)
Aber das eigentliche Problem ist die BV. Hier sollten alle möglichen Fakten richtig behandelt werden, also auch die Zeittakte (minutengenaue Erfassung sollte dort stehen) bei Erfassung, weiter aber auch wie wird wann was gebucht also auch verspätetes einbuchen aber auch verfrühtes.
Erstellt am 06.02.2009 um 18:03 Uhr von peanuts
"unser ag rechnet bei der zeiterfassung nicht minuten genau ab. bei 1 minute verspätung werden 15 minuten angerechnet, ist das rechtens?"
Über welches System wird die Arbeitszeit überhaupt erfasst? Über eine Stempeluhr oder worüber?
Erstellt am 06.02.2009 um 18:36 Uhr von Langhans
@peanuts
Natürlich mit cem Scanner.Siehe 112383.
@Uschi
Wieso 87 ? wir haben ja schon deine BV.Der REST von deinem Beitrag ist genau so hilfreich.Bist du überhaupt ein BRM?Oder EBRM?
@Don Jo
Danke.Das bringt uns richtig weit nach vorne.
@Waschbär
Sei bitte wo andres Blöd.
Erstellt am 06.02.2009 um 18:38 Uhr von Langhans68
@all
Wir haben Mitarbeiterausweise und mit Hilfe eines Scanners, der am PC angeschlossen ist, wird über die Karte gefahren und man ist dann "registriert".
Das schlimme ist ja dabei auch noch, wir haben mehrere Filialen und jeder macht es anders, einige rechnen bei ihren Mitarbeitern minutengenau ab, andere so wie ganz oben geschrieben.
Ich wollte eben gerne wissen, auf welcher Rechtsgrundlage wir dem AG Stress machen können, dass das so nicht geht.
Uns wurde ja sogar schon so ein Mist erzählt wie "Das Programm kann man nicht anders einstellen". Wer´s glaubt!?
Erstellt am 06.02.2009 um 18:47 Uhr von Uschi66
@Langhans68
Wieso 87 ? .. ei ganz einfach, weil das was der AG da macht, sofern es nicht so in der BV steht, den §87 (1) Satz 1 Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb; ist. Dieses sollte ein BR aber wissen, besonders wenn er so wie Du hier reagierst. Ich glaube nach über 20 Jahren Mandat hat man ein Wissen!
Offenbar hat ihr aber wohl leider in der BV nicht "minutengenaue Erfassung und auch nicht was ist wenn einer zu spät kommt geregelt.
.........welcher Rechtsgrundlage wir dem AG Stress machen können... eben genau über § 87 (1) Satz 1
Erstellt am 06.02.2009 um 18:55 Uhr von peanuts
"Natürlich mit cem Scanner.Siehe 112383. "
Das "Wir scannen uns ein" hatte ich wohl zu wörtlich genommen und nicht beachtet.
""Das Programm kann man nicht anders einstellen"
Jedes Zeiterfassungssystem kann man individuell einstellen.
Es klingt mir danach, als ob nur volle 15 Minuten Takte gezählt würden, da solltet Ihr Euch zunächst einmal schlau machen, am besten beim Anbieter.
Auf alle Fälle wäre eine solche Taktung nicht korrekt.
Beispiel: Arbeitszeit 8.00 - 14.00 Uhr
Scan: 8.01 Uhr / 13.59 Uhr
Gebuchte Arbeitszeit: 5,5 Stunden
Wenn Ihr konkret wisst, welche Möglichkeiten bestehen, würde ich über den § 87 Abs.1 Nr.6 BetrVG gehen und den AG ev. noch befragen, ob mit seiner Vorstellung von Zeiterfassung neue Entlohnungsgrundsätze eingeführt worden sind.
Erstellt am 06.02.2009 um 18:57 Uhr von Uschi66
@Langhans68
noch folgenden Hinweis: Wenn man in der BV zur Zeiterfassung mit 15 Minutentakt arbeitet, was durchaus geht, regelt man aber auch wann wird wie auf-/ abgerundet?
Z.B. bis 7,5 Minuten ab- ab 7,5 Minuten aufgerundet, so kommt über die Zeit ein Ausgleich i.d.R. hin.
Erstellt am 06.02.2009 um 19:09 Uhr von Langhans68
@all
Antwort 12 ist nicht von mir gewesen, da hat sich wohl ein Scherzkeks nen Spaß erlaubt.
Erstellt am 06.02.2009 um 19:30 Uhr von waschbär
@Langhans68,
wegen "12", kein Problem... ich wäre auch gerne woanders Blöde...
Im Ernst Peanuts uns auch Ursula66 haben recht und auch ich würde beim Anbieter fragen was das nun sein soll und op es nicht andere einstellungen geben könnte.
Nach meiner Erfahrung "Ja".
Dann den Dialog mit dem Ag suchen und darauf hiunweisen das es anders geht und laut BV auch anders gehen muss ( Abrechung 1 zu 1 )
Das wegen der entlohnunggrundsätze finde ich sehrrrrrrrrr cool uns reichlich spitzfindig. *Gefällt mir*, langsam merke ich immer mehr das Peanuts nicht nur ein Komsumartikel ist.
Obwohl ich gerne Beziehungen in eine erdnuss Fabrik gehabt hätte, Mensch hätte das stimmen gegeben...
Erstellt am 06.02.2009 um 19:30 Uhr von Uschi66
@Langhans68
sorry, auch ich darauf hereingefallen. Habe nicht gesehen, dass dort einer mit dem Nik "Langhans" also ohne den Anhängsel "68" geschrieben hat.
In der letzten Zeit haben wir leider einige solcher Spaßvögel hier, wer mir ernsthaft überlegen ob ich hier weiter machen soll. Dafür nehme ich die Mandatsarbeit zu ernst. Sie ist dafür auch zu wichtig.
Erstellt am 06.02.2009 um 20:27 Uhr von pirat
@Langhans68,
wie wäre es mit einem Blick ins BGB ......
§§ 611 Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag:1 Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet....
2 Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.
§§ 612 Vergütung:
1 Eine Vergütug gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
In meinen Augen bedeute dies, dass der AG nur die Arbz bezahlen muss, die der AN arbeitsvertragl. erbracht hat/ werden.
Zu klären wäre, ob sich der AG durch Zeitabzug der Bezahlung einer erbrachten Arbeitsleistung entzieht! Unzulässigerweise...
wenn der AN seine geschuldete Arbeitsleistung ab Beginn des *Stempelns/Zeiterfassens* erbracht hat.
Erstellt am 06.02.2009 um 23:51 Uhr von DonJohnson
@all
Ich war leider weg, Asche auf mein Haupt, aber die Antwort von Pirat gefällt mir am Besten - der Hinweis von Waschbär wegen Art1 GG nun, ich denke, den hält keiner Überprüfung Stand.
Erstellt am 07.02.2009 um 07:49 Uhr von waschbär
@Don Johnson,
wegen nicht stand halten, mhhh slche zustände hätten bei mir keinen bestand, da brächte ich nicht mal §§.
Bei Pirats antwort fehlt das der AN den Beweis erbringen muss und das er sich nicht einfach aus der "zeiterfassung" raus halten kann.
@Die Tchnische Zeiterfassung ist docvh nun ein Parade beispiel FÜR das MBR. 87 ....
Erstellt am 23.01.2020 um 08:38 Uhr von egghead
Bei uns stellt sich die Situation anders dar: wer zu spät kommt, dessen Arbeit beginnt im 1/4 Stundenrhythmus entsprechend später. Er kann dann also immer bis zur nächsten 1/4 Stunde machen was er will. Also keinesfalls unentgeltlich arbeiten. Das halte ich für angemessen, weil es so keinen Stress bei Verspätungen gibt.
Erstellt am 23.01.2020 um 09:35 Uhr von wdliss
Die Antwort kommt aber nicht nur eine Minute sondern gleich 11 Jahre zu spät.