Erstellt am 12.02.2009 um 10:10 Uhr von Nemeth
@Katjuscha
Wie sehen denn die genau geregelten AZ im AV aus? Weichen die ab?
Bei der BV seid ihr ja mit im Boot und könnt Einfluss nehmen. Der anderslautende AV kann dann nur eine Besserstellung sein.
Erstellt am 12.02.2009 um 10:35 Uhr von Katjuscha
@Nemeth,
in den alten AV steht von Mo-Do 7.30-17h und Fr bis 12.45h und in den neuen jetzt nur noch die 40h-Woche. Wir sind im Moment in einer schwierigen Phase der Verhandlungen zur BV. Und nun kam noch der neue Vertragszusatz. Deshalb wollte ich mal so die Meinungen hierzu hören.
Danke
Erstellt am 12.02.2009 um 12:02 Uhr von Catweazle
@Katjuscha,
wahrscheinlich werdet ihr keine BV über die Wochenarbeitszeit abschließen können. Siehe dazu § 77 (3) BetrVG bzgl. Tarifvorbehalt. Ihr müsst lediglich bei Beginn und Ende der Arbeitszeit und Pausen mitbestimmen.
Der Arbeitgeber kann grundsätzlich Arbeitsverträge nicht einseitig ändern. Dazu bedarf es das Einverständnis der Betroffenen oder eine Änderungskündigung.
Worin liegt den der Sinn der neuen Verträge? Flexibilisierung oder Verlängerung der Arbeitszeit?