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Arbeitszeit bis 20.00 Uhr für junge Mutter?

B
Banni
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir sind ein 5-er BR in einem SB-Warenhaus. Dieses hat bis 20.00 Uhr geöffnet. Bei uns arbeitet eine junge Mutter (Kind 2 Jahre) die leider nur bis 19.00 Uhr arbeiten kann, da sie keine Unterbringung für ihr Kind hat. Sie ist nicht verheiratet, aber in einer Lebensgemeinschaft. Ihr Partner arbeitet auf Montage. Unser AG fordert nun die AZ bis 20.00 Uhr. Es war keine Einigung möglich. Gibt es dazu ein Urteil oder gesetzliche Bestimmungen dazu? Danke! Die Kollegin arbeitet 30h wöchentlich und leider ist in unsere BV AZ nichts dazu vereinbart(alter BR abgeschlossen) Andere Kollegen in der Abteilung haben sich über die bevorzugten AZ beschwert und wollen die anfallenden Spätschichten nicht mehr übernehmen.

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Community-Antworten (4)

A
alterBrummbär

12.12.2010 um 20:18 Uhr

Banni, ein MBR besteht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG. Desweiteren hat der Arbeitgeber bei einer Auswahlentscheidung hinsichtlich der Verteilung der Arbeitszeit auf familiäre Belastungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen. BAG Urteil vom 23.09.2004 - 6 AZR 567/03

W
wölfchen

12.12.2010 um 20:21 Uhr

. . . und wenn keine Einigung möglich ist, sieht das BetrVG dafür die Einigungsstelle vor . . .

Z
zyklus

13.12.2010 um 13:11 Uhr

Hi,

bei uns steht dazu ein Passus im Tarifvertrag. Solltet Ihr Tarifgebunden sein, lohnt auch mal der Blick in den MTV.

Gruß

zyklus

L
Lotte

13.12.2010 um 13:39 Uhr

Banni, arbeitet die Kollegin in Teilzeit? Hat sie ihre Arbeitszeit mit dem AG abgesprochen? Hier kann auch § 8 TzBfG helfen. (vor allem Rechtsprechung dazu beachten) LG Lotte

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