Hallo, wir sind ein 5-er BR in einem SB-Warenhaus. Dieses hat bis 20.00 Uhr geöffnet. Bei uns arbeitet eine junge Mutter (Kind 2 Jahre) die leider nur bis 19.00 Uhr arbeiten kann, da sie keine Unterbringung für ihr Kind hat. Sie ist nicht verheiratet, aber in einer Lebensgemeinschaft. Ihr Partner arbeitet auf Montage. Unser AG fordert nun die AZ bis 20.00 Uhr. Es war keine Einigung möglich.
Gibt es dazu ein Urteil oder gesetzliche Bestimmungen dazu?
Danke!
Die Kollegin arbeitet 30h wöchentlich und leider ist in unsere BV AZ nichts dazu vereinbart(alter BR abgeschlossen) Andere Kollegen in der Abteilung haben sich über die bevorzugten AZ beschwert und wollen die anfallenden Spätschichten nicht mehr übernehmen.