Erstellt am 05.12.2019 um 22:20 Uhr von celestro
und wo ist da der BR, der die Interessen dieser Person vertritt?
Erstellt am 06.12.2019 um 07:18 Uhr von Krambambuli
Der GBR ist jedenfalls nicht zuständig. Ladet doch mal den Betriebsrat zu einer gemeinsamen Diskussion ein.
Erstellt am 06.12.2019 um 07:20 Uhr von moreno
Ich glaube auch der Gesamtbetriebsrat würde dieses Gestammel nicht verstehen!
Erstellt am 06.12.2019 um 07:24 Uhr von wdliss
Die Dinge, die ihr ihr da vorwerft sind doch aber nichts, womit sich ein BR zu beschäftigen hat. Das solltet ihr eher mit dem Vorgesetzten klären.
Und unter uns ohne die genauen Details zu kennen: wenn da eine Abteilung zu mir als BRM käme die derart auf eine Kollegin losgeht würde ich ganz sicher auch nicht "eure Seite vertreten".
Erstellt am 06.12.2019 um 08:16 Uhr von UdoWoe
@wdliss: Ich bin da etwas andere Meinung. Der BR ist auch für den Betriebsfrieden zuständig. der scheint mir in dieser Abteilung gestört. Zumindest würde ich als BR-Mitglied (im Auftrag der restlichen MA aus der Abteilung) das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen und zumindest dessen Meinung mir dazu anhören.
Der GBR ist jedenfalls nicht zuständig.
Auf jeden Fall ein Gespräch mit allen suchen, Betroffene Person, den Rest der Abteilung, dem Vorgesetzten und dem BR. Das wäre meine Meinung.
Erstellt am 06.12.2019 um 08:42 Uhr von Kjarrigan
Wenn die Ma eine Beschwerde an den BR über die Kollegin verfassen kann der BR mit dem AG Kontakt aufnehmen und veruschen das zu klären.
Der BR ist weder der MA noch dem Vorgesetzten weisungsbefugt.
Wenn der Vorgesetze das so aktzeptiert (und da kann es durchaus auch Gründe für geben, die keinem der MA bekannt sind) kann nur der AG noch was unternehmen.
Haben die MA sich den auch schon enmal an den AG gewandt? oder trauen die sich mal wieder nicht und schicken den BR vor?
Steckt der AG den Kopf in den Sand?
Erstellt am 06.12.2019 um 09:34 Uhr von celestro
Ich kann jedenfalls in der Schilderung bislang auch nichts unkollegiales entdecken (oder seit wann ist krank zu sein unkollegial), oder es schlimm finden, wenn jemand auf seinen Urlaub pocht (der steht jedem MA zu).
Erstellt am 06.12.2019 um 10:20 Uhr von stehipp
Nachdem der AG das häufige krankheitsbedingte Fehlen akzeptiert, könnte man darauf schließen, dass hier etwas gravierendes vorliegt und nicht eine Kollgin nur keine "Lust" hat zu arbeiten. Normalerweise schauen AG bei sowas nicht ewig zu.
Grundsätzlich ist das häufige Fehlen kein Grund für den BR aktiv zu werden. Evtl. habt ihr im Unternehmen ein "BEM-Verfahren" installiert, dann sollten die hier aktiv werden.
Unabhängig davon könnt ihr euch an den örtlichen BR wenden, der ist Ansprechpartner. Dort könnt ihr euch beschweren und der BR kann dann versuchen mit AG, Vorgesetzten, Kollegin zu sprechen.
Es kann euch aber passieren, dass er sagen wird, von wem die Beschwerde kommt (nach Abstimmung mit euch).
Die Variante ich will nicht selber in die Schusslinie also sollen mal andere vorgehen klappt nicht.