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Betriebsrat vertritt nur die Interessen einer Arbeitnehmerin und nicht des Teams

R
Rodin
Dez 2019 bearbeitet

Wir haben eine Kollegin, die sich seit Jahren sehr unkollegial verhält und sich ca. die Hälfte des Jahres im Krankenstand ( eine Woche da / zwei weg) befindet. Auf Ihren Urlaub pocht, obwohl keine Schulpflichtigen Kinder etc. Wenn da, dann nimmt Sie meist keine Aufgaben an. Dies führt zu Arbeitsüberlastungen bei den anderen Assistenzen. Aktuell wurde Sie nun während auf Messe gesichtet . Wenn Gespräch gesucht wird, dann nur mit Betriebsrat möglich. Wir würden uns nun gerne an Gesamtbetriebsrat o.a. wenden, da wir uns nicht vertreten fühlen. Wie können /sollen wir uns verhalten bzw. auf unsere Belange hinweisen ?

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Community-Antworten (8)

C
celestro

05.12.2019 um 23:20 Uhr

und wo ist da der BR, der die Interessen dieser Person vertritt?

K
krambambuli

06.12.2019 um 08:18 Uhr

Der GBR ist jedenfalls nicht zuständig. Ladet doch mal den Betriebsrat zu einer gemeinsamen Diskussion ein.

M
Moreno

06.12.2019 um 08:20 Uhr

Ich glaube auch der Gesamtbetriebsrat würde dieses Gestammel nicht verstehen!

W
wdliss

06.12.2019 um 08:24 Uhr

Die Dinge, die ihr ihr da vorwerft sind doch aber nichts, womit sich ein BR zu beschäftigen hat. Das solltet ihr eher mit dem Vorgesetzten klären. Und unter uns ohne die genauen Details zu kennen: wenn da eine Abteilung zu mir als BRM käme die derart auf eine Kollegin losgeht würde ich ganz sicher auch nicht "eure Seite vertreten".

U
UdoWoe

06.12.2019 um 09:16 Uhr

@wdliss: Ich bin da etwas andere Meinung. Der BR ist auch für den Betriebsfrieden zuständig. der scheint mir in dieser Abteilung gestört. Zumindest würde ich als BR-Mitglied (im Auftrag der restlichen MA aus der Abteilung) das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen und zumindest dessen Meinung mir dazu anhören. Der GBR ist jedenfalls nicht zuständig. Auf jeden Fall ein Gespräch mit allen suchen, Betroffene Person, den Rest der Abteilung, dem Vorgesetzten und dem BR. Das wäre meine Meinung.

K
Kjarrigan

06.12.2019 um 09:42 Uhr

Wenn die Ma eine Beschwerde an den BR über die Kollegin verfassen kann der BR mit dem AG Kontakt aufnehmen und veruschen das zu klären.

Der BR ist weder der MA noch dem Vorgesetzten weisungsbefugt. Wenn der Vorgesetze das so aktzeptiert (und da kann es durchaus auch Gründe für geben, die keinem der MA bekannt sind) kann nur der AG noch was unternehmen.

Haben die MA sich den auch schon enmal an den AG gewandt? oder trauen die sich mal wieder nicht und schicken den BR vor? Steckt der AG den Kopf in den Sand?

C
celestro

06.12.2019 um 10:34 Uhr

Ich kann jedenfalls in der Schilderung bislang auch nichts unkollegiales entdecken (oder seit wann ist krank zu sein unkollegial), oder es schlimm finden, wenn jemand auf seinen Urlaub pocht (der steht jedem MA zu).

S
stehipp

06.12.2019 um 11:20 Uhr

Nachdem der AG das häufige krankheitsbedingte Fehlen akzeptiert, könnte man darauf schließen, dass hier etwas gravierendes vorliegt und nicht eine Kollgin nur keine "Lust" hat zu arbeiten. Normalerweise schauen AG bei sowas nicht ewig zu. Grundsätzlich ist das häufige Fehlen kein Grund für den BR aktiv zu werden. Evtl. habt ihr im Unternehmen ein "BEM-Verfahren" installiert, dann sollten die hier aktiv werden.

Unabhängig davon könnt ihr euch an den örtlichen BR wenden, der ist Ansprechpartner. Dort könnt ihr euch beschweren und der BR kann dann versuchen mit AG, Vorgesetzten, Kollegin zu sprechen. Es kann euch aber passieren, dass er sagen wird, von wem die Beschwerde kommt (nach Abstimmung mit euch). Die Variante ich will nicht selber in die Schusslinie also sollen mal andere vorgehen klappt nicht.

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