Die beiden eingetragenen Geschäftsführer unserer Firma sind im Ausland bei anderen zum Konzern gehörenden Unternehmen tätig. Vor Ort gibt es nur einen Prokuristen, der als Niederlassungsleiter fungiert. Ist dieser automatisch Verhandlungspartner gegenüber dem Betriebsrat oder ist eine spezielle Vollmacht seitens der Geschäftsführung notwendig?