Erstellt am 09.06.2008 um 17:49 Uhr von pirat
@drago0,
Zulässigkeit des Mithörens!
link gefällig.....
http://www.arbeitnehmerkammer.de/tbs/callcentertagung04/download/SchweizerMonitoring.pdf
Erstellt am 10.06.2008 um 17:38 Uhr von donnalillo
Was genau ist mit Abhören gemeint? Ist es für den Arbeitnehmer erkenntlich, wann das passiert? Oder schalten sich die Vorgesetzten heimlich in die Leitung? Im Übrigen sind der Zulässigkeit des Zuhörens enge Grenzen gesetzt ...
Erstellt am 10.06.2008 um 18:43 Uhr von drago0
Es wird immer jede woche angesagt das sie die nächsten 7 tage reinhören, und nein man bekommt es natürlich nicht mit wann es geschieht.
Erstellt am 10.06.2008 um 23:25 Uhr von paula
Es gibt unterschiedliche Rechtsauffassungen hierzu. Vielfach wird auf § 4 BDSG verwiesen. Danach ist entweder die Einwilligung erforderlich oder aber eine Rechtsvorschrift erlaubt es. Eine BV ist eine solche Rechtsvorschrift. Es gibt aber auch vereinzelt andere Stimmen. Urteile die in einem solchen Fall neben der BV noch die Zustimmung des MA vorsehen kenne ich aber leider nicht.
Wie sieht es eigentlich mit den Kunden aus? Wissen die das mitgeschnitten wird? Da geht es absolut nicht ohne Zustimmung des Kunden