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Abhören im Call Center ohne Einverständnis eines jeden möglich ?

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drago0
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag

Bei uns hat der Betriebsrat eine Bv abgeschlossen in dem es bestimmten Personen gestattet ist (man nennt sie teamcoach, trainer) gespräche auch ohne zustimmung des einzelnen Arbeitnehmers abzuhören.

Mit der BV wurde praktisch festgelegt das die AN damit einverstanden sind und nicht widersprechen können.

Ist dieses so rechtens ?

Meines Wissens muss ich mich damit doch einverstanden erklären oder ?

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Community-Antworten (4)

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pirat

09.06.2008 um 19:49 Uhr

@drago0, Zulässigkeit des Mithörens! link gefällig..... http://www.arbeitnehmerkammer.de/tbs/callcentertagung04/download/SchweizerMonitoring.pdf

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donnalillo

10.06.2008 um 19:38 Uhr

Was genau ist mit Abhören gemeint? Ist es für den Arbeitnehmer erkenntlich, wann das passiert? Oder schalten sich die Vorgesetzten heimlich in die Leitung? Im Übrigen sind der Zulässigkeit des Zuhörens enge Grenzen gesetzt ...

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drago0

10.06.2008 um 20:43 Uhr

Es wird immer jede woche angesagt das sie die nächsten 7 tage reinhören, und nein man bekommt es natürlich nicht mit wann es geschieht.

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paula

11.06.2008 um 01:25 Uhr

Es gibt unterschiedliche Rechtsauffassungen hierzu. Vielfach wird auf § 4 BDSG verwiesen. Danach ist entweder die Einwilligung erforderlich oder aber eine Rechtsvorschrift erlaubt es. Eine BV ist eine solche Rechtsvorschrift. Es gibt aber auch vereinzelt andere Stimmen. Urteile die in einem solchen Fall neben der BV noch die Zustimmung des MA vorsehen kenne ich aber leider nicht.

Wie sieht es eigentlich mit den Kunden aus? Wissen die das mitgeschnitten wird? Da geht es absolut nicht ohne Zustimmung des Kunden

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