W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Call center verweigert Auflistung der verkauften Produkte was tun ??

S
Sunny1981
Jun 2021 bearbeitet

Hallo zusammen, Meine Frage ist bisschen kompliziert und ich bräuchte evtl Rechtlichen rat.

Ich arbeite in einem Call center im support Bereich. Es kommt vor das nach dem ich den Kunden geholfen habe dem Kunden ein neues Produkt oder ein upgrade auf das Produkt verkaufe was der Kunde bereits hat. Dafür hat mein Arbeitgeber ein Provision Modell erstellt bis hier alles gut.

Und jetzt kommt das eigentliche Problem

Der Arbeitgeber will nach mehrfachen fragen mir nicht sagen wieviele Verkäufe ich im Monat gemacht habe bzw er kann mir keine Auflistung von verkauften Produkten aufzeigen und meine Stornos kann er mir auch nicht zeigen.

stattdessen überweisst er mir ein betrag wovon ich ausgehen soll das dass meine Produkte sein sollen die ich verkauft habe.

Nach mehr monatiger beobachten führe jetzt immer eine eigene Sale liste nach jeden Anruf was an enormen Arbeit für mich darstellt. Und mir ist aufgefallen das jeden Monat ca 20 % meine Verkäufe (nach meiner liste ) fehlen .

Meine frage ist ist mein Arbeitgeber verpflichtet mir ein Aufstellung meiner Verkäufe und Stornos zu zeigen oder kann er einfach den betrag überweisen ohne mir ein Auflistung zu zeigen?

Es muss doch Transparenz für den Mitarbeiter sein damit er ein überblick hat über seine verkäufe oder ist das nicht geregelt

Ist das Gesetzlich / Rechtlich geregelt ? wenn ja wo finde das ?

Bitte um Hilfe

29505

Community-Antworten (5)

K
kratzbürste

22.06.2021 um 21:55 Uhr

Da fällt mir ein: § 82 Abs. 2 BetrVG:"Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass ihm die Berechnung und Zusammensetzung seines Arbeitsentgelts erläutert und dass mit ihm die Beurteilung seiner Leistungen sowie die Möglichkeiten seiner beruflichen Entwicklung im Betrieb erörtert werden. Er kann ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen. Das Mitglied des Betriebsrats hat über den Inhalt dieser Verhandlungen Stillschweigen zu bewahren, soweit es vom Arbeitnehmer im Einzelfall nicht von dieser Verpflichtung entbunden wird."

S
Sunny1981

22.06.2021 um 22:01 Uhr

Vielen dank für die schnelle Antwort. falls noch andere § zu dem thema gibt wäre ich euch sehr verbunden wenn ihr sie mir mitteilt. VG

D
DummerHund

22.06.2021 um 22:14 Uhr

Folgendes dürfte auch Interessant sein: Ne­ben der Ab­rech­nung kann der Pro­vi­si­ons­be­rech­tig­te Er­tei­lung ei­nes sog. Buch­aus­zugs ver­lan­gen (§ 87c Abs. 2 HGB). Entnommen aus diesem Link: https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Provision.html

S
Sunny1981

23.06.2021 um 01:46 Uhr

danke sehr für die infos.

Kann ich mich als Angestellter trotzdem auf § 87c Abs. 2 HGB beziehen oder ist das rein für selbstständige / gibt es evtl ein ähnlichen Paragraphen worauf ich mich beziehen kann ?

Vg

D
DummerHund

23.06.2021 um 02:31 Uhr

Beim aufmerksamen lesen sollte dir auch das Wort Arbeitnehmer aufgefallen sein. Such dir den SATZ noch mal raus wenn du gegenüber dem AG Argumentieren willst.

Ihre Antwort