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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitbestimmung bei der Anschaffung von neuen Telefongeräten im Call Center

T
Telefonkoller
Mrz 2019 bearbeitet

Hallo! Hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrecht bei der Anschaffung neuer Telefongeräte? Es wurden in einem Call Center neue Telefongeräte angeschafft, ohne den Betriebsrat anzuhören. Bei den neuen Geräten lässt sich die Lautstärke der Anrufer nicht mehr wie bei den alten Geräten herunterregeln. Man hört die Anrufer nur ab einer mittleren Tonlage und lauter, auch das Freizeichen beim Weiterleiten ist lauter als vorher. Dies kann in Kombination mit einer sehr hohen Auslastung zu Gehörschäden führen. Was können wir als Betriebsrat tun? (Betriebsvereinbarungen zu den Themen Leistungsbeurteilung und Telefonaufzeichnung hat der BR bereits.)

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Community-Antworten (4)

K
Kjarrigan

22.03.2019 um 13:28 Uhr

Die Lautstärkeregelung hat ja nichts mit Leistungs und Verhaltenskontrolle zu tun. Gehörschaden dann eher mit Arbeitsschutz Ihr hättet aber auf jeden Fall nach § 90 BetrVg informiert warden müssen. Da hättet ihr dann Bedenken anmelden können. Was sagt den der AG zu euren jetzigen Bednenken?

E
EDDFBR

22.03.2019 um 15:58 Uhr

Moin,

meiner Ansicht nach hättet Ihr zur Beschaffung gehört werden müssen, da es sich um technische Einrichtungen handelt die geeignet sind, die Leistung der Mitarbeiter zu überwachen (§87 Abs 1 (6) BetrVG). Die BVs "Leistungsbeurteilung und Telefonaufzeichnung" sehe ich jetzt rein vom Tittel her (kenne natürlich nicht deren Inhalt) als nicht zutreffend an. Wenn Ihr das Thema aber in den genannten BVs bereits geregelt habt gelten die dort festgehaltenen Prozederes ...

K
kratzbürste

22.03.2019 um 16:58 Uhr

Kaufen darf sich der AG alles. Aber bei der Inbetriebnahme hättet ihr mitbestimmen müssen. Und wenn bestehende BVs den Sachverhalt nicht regeln, müssen die problematischen Punkte geklärt werden.

Also- aufrechten Ganges zum AG und Massnahmen verlangen...... ggf. mit der Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs drohen oder E-Stelle. Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb starten.

T
Telefonkoller

25.03.2019 um 14:08 Uhr

Vielen Dank für Eure Antworten! Ich gebe die Frage auf jeden Fall auch an unseren ASA weiter und wir besprechen das Thema in der nächsten Sitzung.

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