Erstellt am 31.01.2006 um 15:10 Uhr von DocPille
Hi Schmitti,
ich habe mir ein Buch besorgt weil bei uns auch ein Call-Center eingerichtet wurde.In dem Buch gibt es ein extra Kapitel Call-Center,wo auch ganz klar drinnen steht das die Arbeitsplätze im Call-Center als Bildschirmarbeitsplätze gelten.Dadurch fallen sie in den Geltungsbereich der Bildschimarbeitsverordnung.
Das Buch,falls Interesse da ist,heisst:Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Büro-und Bildschirmarbeit von Ralf Neuhaus
Ich hoffe das hilft Die weiter
Erstellt am 31.01.2006 um 15:24 Uhr von schmitti80
Super, das hört sich ja schonmal gut an.
Damit kommen wir bestimmt weiter.
Danke erstmal.
Für weitere Infos bin ich natürlich dankbar.
Gruß,
Schmitti
Erstellt am 31.01.2006 um 22:58 Uhr von Ramses II
Schmitti80,
die Bildschirmarbeitsplatzverordnung definiert was ein Bildschirmarbeitsplatz ist. "Mischarbeitsplätze" kennt das Gesetz hingegen nicht!
Lasst Euch nicht ins Bockshorn jagen!
Erstellt am 01.02.2006 um 10:09 Uhr von schmitti80
Oh, klasse, vielen lieben Dank...
Ihr seid super...werd mich mal schlau lesen...