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Nice Software, die absulte Kontrolle im Call-Center - Mitbestimmungpflicht?

G
grobian
Jan 2018 bearbeitet

Hallo unser AG plant die einführung der Software Nice, kurz zur unserem Unternehmen, wir sind ein Call Center mit ca 500 Mitarbeitern. Die Software Nice soll sowohl vom berater als auch vom Kunden die gespräche aufzeichen, das stellt für mich kein Problem dar nur diese besagte Software zeichntet auch die Tätigkeiten auf die mit dem PC verrichtet werden, da ich als BR sehr neu bin frag ich mich ist das ersten rechtens ??? 2. Gibt es bei dieser Einführung keine Abstimmung sondern werden nur nach unsere Meinung gefragt, jedoch wird unsere Mitbestimmungpflicht völlig umgangen, kann mir jemand was dazu raten ??? Danke

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Community-Antworten (1)

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Ralf-Fossi

07.11.2006 um 17:10 Uhr

Hallo Grobian,

die Einführung von neuer Software und/oder neuer Technologien ist nach § 87.1.6 BetrVG ganz klar mitbestimmungspflichtig. Wenn die Software zur Leistungskontrolle verwendet werden kann, hat der BR mit einem Mehrheitsbeschluss des Gremiums die Möglichkeit die Einführung dieser Software zu verhindern. Sollte der AG die Software bereits eingeführt haben ohne den BR darüber zu informieren, kann der BR verlangen, die Inbetriebnahme der Software zurückzuziehen (u.a. mittels §23 .3 BetrVG), notfalls per einsweiliger Verfügung.

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