Erstellt am 22.09.2005 um 15:04 Uhr von Konrad
Habt Ihr einen BR ? Dies müsste in einer BV geregelt werden.
Die Arbeitsgerichte sagen: nicht erkennbare Verhaltens- und Leistungskontrolle verboten.
Ausnahmeurteile: erlaubt nur kurzfristig zu Schulungszwecken oder wenn Kontrolle
für Mitarbeiter konkret ersichtlich.
So wie dies von Steffi dargestellt wird, ist es rechtswidrig.
Erstellt am 22.09.2005 um 16:17 Uhr von Claudia
Hallo Steffi,
solltet Ihr keinen BR haben, wird es bei diesem Arbeitgeber aber mal Zeit! ;-) Ich würde dann mal die Lektüre des Bundesdatenschutzgesetzes empfehlen. Da muß sich jeder dran halten! Ich würde auch mal den zuständigen Datenschutzbeauftragten über diese Vorgehensweise informieren. Sollte der Betrieb keinen haben, müsstest Du den für Deinen Bezirk zuständigen Datenschutzbeauftragten kontakten...
Erstellt am 23.09.2005 um 07:04 Uhr von Steffi2005
Ja, wir haben einen BR. Wollten nur geklärt haben, ob wir es grundsätzlich untersagen können. Eine BV werden wir auf jedem Fall einführen. Danke für Eure Hilfe. Falls noch jemand Infos für mich hat, nehme diese dankend an. VG Steffi