Arbeiten in einem Zweitwerk - zwangsweise?
kann unser chef mitarbeiter zwingen in einem anderen werk zu arbeiten Gehe näher auf das Problem ein. Als der Arbeitnehmen in unserem Betrieb angefangen hat,gehörte das andere werk 12 km vom Hauptwerk noch nicht zur firma.Der Mitarbeiter ist vor 2 jahren direkt in die nähe der Firme gezogen um die Fahrtkosten zu sparen.In der Zeit ist er wenn es nötig war auch zum anderen Werk gefahren.Nun ist es ihm nicht möglich da ihm für diese Zeit Kein PKW zur verfügung steht.( Spätschicht)Auch verweigert das Finazamt ihm die Fahrtkosten zu erstatten,begründung Der Arbeitgeber müsse für dies Kosten aufkommen.Ein weiteres Problem ist das dies Tätigkeit nur ca 5 std dauert und dadurch zu der sonst vollzeit täglich 3 fehlen.Wenn das mal ein paar tage sind ist nicht si schlimm. ( genügend Freizeit).Im März war es dann aber der ganze Monat.Es fehlten 50,9 std.Da nun keine Freizeit mehr da war wurden 5 Tage Urlaub umgewandelt in Freizeit.Begründung wäre ja sionst verfallen.Das ist auch nicht richtig den seid 8 jahren wurde vonm alten urlaub immer bis zu 20 tagen ins nächte Jahr mitgenommen.In den ersten 3 Monaten diesen Jahres wurden ihm 3 urlaubscheine Gestrichen. Im März hätte er 10 tage haben können, aber das war dann auch nicht mehr möglich da der Kollege im anderen Werk krank wurde. leider finde ich nicht darüber das der arbeitgeber dafür zu sorgen hat wenn er arbeitgeben an einen anderen Ort schickt, oder auch das weiter bzahlt werden muß wenn die abgemachte Arbeitzzeit aus betrieblichen gründen nicht eingehalten werden Kann. Dnke für ihr antworten die ich schon erhalten habe. Daher gehe ich näher darauf ein.
Community-Antworten (2)
02.06.2008 um 23:24 Uhr
@Gisgroeg1954, kommt darauf an, was im AV steht.....
03.06.2008 um 08:59 Uhr
Wenn im AV das Erstwerk als Arbeitsstelle fest verankert ist: nein. Wenn im AV nur der Artbeitsort ist, und das Zweitwerk am selben Ort ist: ja. Wenn im AV gar keine Angaben darüber stehen: ja.
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