Erstellt am 09.01.2007 um 21:27 Uhr von Anton
Zumindest kann man ihm das Leben ziemlich schwer machen sollte er es nicht freiwillig tun (eigene Erfahrung)
Erstellt am 10.01.2007 um 10:51 Uhr von Anton
Kann man ihm evtl. unflexibilität oder gar Arbeitsverweigerung vorwerfen?
Erstellt am 10.01.2007 um 12:32 Uhr von Angi1
Hallo neandertaler,
siehe dazu im Fitting § 87 RN 123
Dem MBR unterliegen auch die Grundsätze nach denen die AN den einzelnen Schichten zugeordnet werden sollen.
Dagegen ist die Zuweisung eines Arbeitnehmers von einer Schicht in eine andere keine mitbestimmungspflichtige Maßnahme nach § 87 Nr. 2.
MfG
Angi1