Mahlzeit zusammen!
Eine Mtarbeiterin, die seit über 5 Jahren in den Morgenstunden (von ca.7:30-10:30 Uhr) in einer Abteilung die Ware verräumt, soll demnächst auch an den nachmitttagen arbeiten. Auch Stundenweise an die Kasse soll auf sie zukommen.
In ihrem Vertrag steht, daß sie für die Frischeabteilung zuständig ist (nix von Kasse), Frischeabteilung= Molkereiprodukte,und wenn mans eng sieht auch in der Bedienungstheke;Fleisch Wurst Käse.(brauchte sie nie machen).Besteht die Möglichkeit,vom Arbeitgeber,sie in der Mittagszeit oder auch am Nachmittag einzuteilen ,damit sie sich um ihre Abteilung kümmern kann? Im Vertrag wurden keine festen Arbeitszeiten festgeschrieben.
Gibt es eine betriebliche Übung??? Gewohnheitsrecht???