Erstellt am 18.01.2007 um 17:08 Uhr von packer
moin zwergi,
im fall des kassierens kann es sein, daß hier eine versetzung vorliegt wenn im AV eine ganz feste tätigkeit umrissen ist wozu üblicherweise die neue tätigkeit nicht gehört. hier habt ihr mitbestimmung bei der änderungskündigung.
im fall der arbeitszeiten habt ihr, sofern es nicht durch tarifvertrag, bv oder av festgeschrieben ist mitsprache bei der frage der schichten und welcher AN in welche schicht kommt.
normalerweise hat der AG hier aber direktionsrecht wenn es hier keine regelung gibt bei euch.
betriebliche übung ist im kollektivrecht anzusiedeln und gewohnheitsrecht gibt es im arbeitsrecht so nicht.
der ag muß aber beachten, daß die kollegin nicht unangemessen benachteiligt wird. dieses ist zum beispiel der fall, wenn eine kollegin betriebsbedingt später anfangen könnte als die vom AG festgelegte zeit, er es ihr aber verweigert, und sie gleichzeitig argumentiert, daß sie als alleinerziehende das kind noch zur schule bringen muß...
also ist in eurem fall einiges zu beachten. vom individualrechtlichen Arbeitsvertrag über die tarifverträge und betriebsvereinbarungen hin zur mitbestimmung bei einer versetzung sprich änderungskündigung...
ach ja, nur mal so als lockermacher:
Jeder spricht über Flexibilität und Anpassungsfähigkeit und über das offen sein für Neues. Kommt man jedoch selbst (vielleicht auch zwangsweise) in die Lage eine Veränderung über sich zu ergehen lassen, so sind die Begriffe Flexibilität, Anpassungsfähigkeit und offen für Neues sein plötzlich im Kopf nicht mehr vorhanden.
Quelle:
http://www.mprojekt.de/cms_gt/index.php
gruß,
packer
Erstellt am 18.01.2007 um 22:21 Uhr von paula
@packer
"betriebliche übung ist im kollektivrecht anzusiedeln"
wirklich? ganz sicher????
Erstellt am 19.01.2007 um 12:39 Uhr von packer
Erstellt am 19.01.2007 um 13:17 Uhr von packer
Erstellt am 19.01.2007 um 13:44 Uhr von paula
@packer
ich empfehle dir mal § 111 bei Schaub. könnte lehrreich sein
Erstellt am 19.01.2007 um 15:50 Uhr von packer
ich hab kein schaub... aber wenn es denn so ist, warum sagst du dann nicht was phase ist und machst andeutungen?
könnte doch so manchen hier interessieren???
Erstellt am 22.01.2007 um 09:22 Uhr von zwergi
@packer
danke für die verständlich geschriebene Antwort. Wie ich rausgefunden habe, ist laut BV der AG befugt, die Arbeitszeit festzulegen.Zudem war ich in der Zwischenzeit auch nicht faul und hab mir über ``betriebliche Übung`` die Augen karriert gelesen. Habe aber auch hierzu nix über die Lage der Arbeitszeit gefunden. Die Kollegin wird wohl auch mal am Nachmittag ran müssen.
Muss auch nicht schlecht sein, weiß aus eigener Ehrfahrung, das am Nachmittag arbeiten auch schön sein kann.
gruß, zwergi