zwangsweise Schichtversetzung
Hallo, unser AG will die Schichten personell umbesetzen, da auf einer Schicht(A) 2 Mitarbeiter, die unmittelbar zusammenarbeiten, untereinander Schwierigkeiten haben(privat). Begründung der GL, der betriebliche Frieden soll wieder hergestellt werden?! Es ist zwischen den beiden teilweise schon eskaliert.
Vorschlag des AG ab 01.01.2011 MA 1(Schicht A) wechselt auf Schicht C MA 2(Schicht C) wechselt auf Schicht B MA 3(Schicht D) wechselt auf Schicht A MA 4(Schicht B) wechselt auf Schicht D
MA3 will aber nicht auf die so genannte „Problemschicht“, da er mit den MA der Schicht auch nicht den besten Draht hat. Auf Nachfragen des BR bei den anderen 2 „Zwangstauschern“ will keiner auf Schicht A. Begründung: Warum sollen wir ins „Gras beißen“ und von einer intakten Schicht in eine mehr oder weniger unbeliebte Schicht wechseln.
Nun meine Fragen: Kann dies der AG so einfach durchsetzen? Jeder der MA hat den gleichen Arbeitsplatz, nur der Jahresurlaub und die Freischichten ändern sich. Hat der BR hierfür ein Mitbestimmungsrecht? „Wenn 2 sich streiten“ müssen dann insgesamt 6 MA darunter leiden!
Hoffe auf viele Antworten
Community-Antworten (5)
09.11.2010 um 14:55 Uhr
Frage 1: was gäbe es denn für Alternativen? Frage 2: was ändert sich außer der Lage des Jahresurlaubs und der Freischichten (wichtig für die Feststellung ob Mitbestimmungspflichtig oder nicht)?
09.11.2010 um 15:23 Uhr
zu 1: AG will die beiden von Schicht A nicht mehr auf einer Schicht haben, alternativen dazu gibt es nicht. Keiner der anderen will freiwillig auf diese Schicht!! zu 2: eigentlich nichts, die Schichten sind fortlaufend wochenweise versetzt. 1 MA hätte dann keine Fahrgemeinschaft mehr; einfacher Weg zur Arbeitsstätte 20km. Bei 3 Leuten macht dies einiges aus!
09.11.2010 um 21:58 Uhr
kann keiner mehr weiterhelfen? haben am Freitag BR Sitzung und es wird dieser Vorschlag seitens des AG geben. Wie gesagt, keiner will die Schicht freiwillig wechseln!
09.11.2010 um 23:05 Uhr
. . . Wer will schon die Schicht freiwillig wechseln, sich neu im Team orientieren, seinen Platz in der "Hackordnung" neu erkämpfen. Aber ich finde es schon gut, dass der Arbeitgeber nach Möglichkeiten sucht, die Situation zu deeskalieren. Dass es dabei nicht ohne Befindlichkeiten abgeht, ist sonnenklar, aber bitte - wir sind doch nicht im Kindergarten und keiner hat einen Arbeitsvertrag mit einer bestimmte Schicht, sondern mit dem Betrieb. Mitbestimmungspflichtig wäre es für den BR erst dann, wenn sich die Arbeitsaufgabe, der Arbeitsort, und dergleichen wesentlich ändert. Das sehe ich hier aber nicht. Und die Fahrgemeinschaft ist auch kein Argument. Die einzige Alternative, die ich sähe, wäre - die beiden Störenfriede zu kündigen - und das will doch wohl keiner ernstlich, oder? Ihr als BR braucht Euch da nicht vor den Karren spannen zu lassen und die Aktion absegnen. Es sieht nämlich für den AG lieblicher aus, wenn er sagen kann: der BR hat zugestimmt. Und dann habt Ihr den schwarzen Peter! Einfach dem Arbeitgeber mitteilen, dass Ihr in diesem Fall keine Zuständigkeit Eurerseits seht, da aus o.gen. Gründen kein MBR besteht. Wenn er der Meinung ist, das Problem damit lösen zu können, soll er es auch tun . . .
10.11.2010 um 07:57 Uhr
Danke, nehme dies so in unser Gremium mit
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