Überstundenabbau zwangsweise ?
Hallo zusammen
ich arbeite als Krankenpfleger auf einer Station und habe ein 5 Überstunden. Nun kam meine STLTG im Frühdienst zu mir und sagte, ich soll sofort gehen ( um 11.30 Uhr) und 2 Überstunden abbauen. Ich sagte nein, ich würde lieber morgen 2 Std. früher gehen. Daraufhin wurde mir gesagt, morgen ginge es nicht, jetzt sei genug Personal vorhanden und ich müsste jetzt sofort gehen, Überstundenabbau kann man sich nicht aussuchen. Ist das so richtig??? ( Ich bin nach Hause gegangen um Ärger zu vermeiden...) Eine BV zu diesem Thema existiert nicht bei uns im Haus und der BR konnte nur auf den Kommentar im Fitting verweisen, den ich auch hier im Forum finde.
Community-Antworten (8)
01.10.2007 um 15:34 Uhr
@Galaxy Tarifvertrag?
01.10.2007 um 15:50 Uhr
Tarifvertrag ist für uns TVöD.
01.10.2007 um 15:58 Uhr
@Galaxy Da muss in Eurem Betrieb eine Regelung her. Grundsätzlich handelt die Vorgesetzte NICHT korrekt; dennoch würde ich dem BR Die Aufgabe übertragen, sich schleunigst um eine Regelung im Sinne des TVöD zu kümmern. Zumal: Mehrarbeit oder Überstunden?
01.10.2007 um 16:16 Uhr
Definiv Überstunden, keine Mehrarbeit; Es gibt auch KollegInnen, die haben deutlich mehr Überstunden( 25 - 45 Std), die auch im Frühdienst waren und die nicht betroffen sind. Es geht mir auch eigentlich ums Prinzip, denn wie man so schön sagt, der Ton macht die Musik... Was bedeutet "Grundsätzlich handelt die Vorgesetzte nicht korrekt"? Wie wäre denn ein korrektes Vorgehen? Freundlich fragen ob ich gehen möchte? Daß "Leerlauf" im Stationsbetrieb nicht richtig planbar ist, ist mir auch klar doch auf der Gegenseite sind die Überstunden ja auch nicht geplant gewesen und wenn ich mich schon bereit erkläre länger zu arbeiten, dann möchte ich im Gegenzug auch ein "Mitspracherecht" beim Abbau haben, oder ist das falsch von mir?
01.10.2007 um 16:30 Uhr
Galaxy, es gibt ein BAG Urteil, welches einen ähnlichen Fall behandelt. Danach muss die Freizeit planbar sein. Im Fall des BAG ging es um eine Ankündigung 13h vorher, die die Richter als zu kurzfristig ansahen. Kann Dir morgen das AZ liefern.
01.10.2007 um 16:33 Uhr
Hallo Lotte
wäre dir sehr dankbar für das AZ. Dieses Problem schein es ja auch anderswo zu geben..;-) Postet du das AZ dann als Anwort ?
04.10.2007 um 11:24 Uhr
Galaxy, sorry, dass ich erst Heute dazu komme: BAG 3. Senat, Urteil vom 17.01.1995 - 3 AZR 399/94 Wenn Du das Urteil nicht bekommst, melde Dich nochmal.
04.10.2007 um 11:42 Uhr
Hallo Lotte
vielen Dank für die Antwort. Habe das Urteil auch schon gefunden und den Link an meinen BRV weitergeleitet.
Hallo Kölner
dir auch vielen Dank, für solche Sachen ist Internet echt hilfreich. Kannst du mir noch meine Frage beantworten, was deiner meinung nach ein korrektes Vorgehen wäre? Dann hab ich noch ein Argument für das noch ausstehende Gespräch mit meiner STLTG, natürlich unter Einbeziehung des BR
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