Erstellt am 11.01.2007 um 23:01 Uhr von Matti782
Es gibt kein Gesetz dafür. Aber! Wenn er im Betrieb nicht umgesetzt wird, sondern nur in eine andere Schicht, bei gleicher Tätigkeit, ist dies zulässig. Haben wir auch in den letzten Monaten gehabt. Kannste leider nix gegen machen.
Erstellt am 12.01.2007 um 02:30 Uhr von cyberurmel
@ Matti
dazu hätt ich aber mal ne Frage:
Ist es nicht so , dass vor einer Versetzung der BR rechtzeitig und umfassend informiert werden muss? Und vielleicht ergibt sich daraus ein Verneinungsgrund. Kinderbetreung o.ä. ??
Ist jetzt ne Frage , da ich noch ziemlich neu bin..
danke
Cyber
Erstellt am 12.01.2007 um 07:21 Uhr von schlumpinese
Das ist keine Versetzung, da er ja am gleichen Arbeitsplatz bleibt.
Versucht vernünftig mit dem AG zu diskutieren. Vieleicht ist er ja einsichtig, wenn der Kollege genau erläutern kann, wo sein Problem liegt.
Erstellt am 12.01.2007 um 07:44 Uhr von betriebsratten
Hallo Neander,
Schichtpläne sind Mitbestimmungspflichtig.
Weitere Infor zu Urteilen hier
http://www.rechtscentrum.de/arbeitsrecht_suchergebnis.htm?feld=Arbeits-%20und%20Angestelltenrecht&gebiet=Schichtarbeit
Erstellt am 12.01.2007 um 08:00 Uhr von Tamirasun
Guten morgen...
§ 99 Rd 12 BetrVG
´Der Begriff Versetzung ist in § 95 Abs.3 legaldefiniert. Danach ist Versetzung die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die entweder die Dauer von einem Monat voraussichtlich überschreitet oder aber- unabhängig von ihrer Dauer- mit einer erheblichen Änderung der Arbeitsbedingungen verbunden ist.
(...) Die Versetzung kann sich somit auf die Art der Tätigkeit, den Ort der Arbeitsleistung oder die Einordnung in die betriebliche Organisation beziehen.
Obwohl ich denke damit kommt ihr nicht wirklich weiter.
Aber alles bis vier Wochen zählt bei uns als Abordnung. Wir werden aber als BR darüber schriftlich informiert.
Schliesse mich da eher auch noch betriebsratten an,....MBR bei Schichtplänen..
Lg
Erstellt am 12.01.2007 um 09:40 Uhr von Angi1
Hallo Neandertaler,
im Fitting dazu § 87 RN 123
" Dagegen ist die Zuweisung eines Arbeitnehmers von einer Schicht in die andere keine mitbestimmungspflichtige Maßnahme."
MfG
Angi1
Erstellt am 12.01.2007 um 12:46 Uhr von Anton
Hallo neandertaler,
ich habe das Problem grad selbst, hatte von Montag bis Mittwoch Frühschicht, und den Rest der Woche Spät, nächste Woche hätte ich Spät bekomme Aber Früh. Wenn der BR jedes mal mitbestimmen wollte, würde das ein heilloses Chaos geben weil wir flexibel bleiben müssen wenn mal jenand ausfällt. Ist äußerst unangenehm so hin und her geschoben zu werden, kann ich nachvollziehen ist aber oft notwendig und meißtens ja auch n Ausnahmefall.
Wenn das nicht zur Regel wird würd ich das machen, aber auf jeden Fall darüber mit dem Vorgesetzten Reden das das nicht die Regel werden darf denn sonst schätze ich ist schon ein wenig das bertiebsklima für den jenigen im Eimer denke ich ;-)
lG Anton
Erstellt am 12.01.2007 um 12:54 Uhr von Kölner
@Anton
Das verändert aber nichts an der Ausgangsfrage von neandertaler...