Schichtwechsel - zwangsweise?
Gibt es ein Gesetz, das dem Arbeitgeber das Recht einräumt einen Mitarbeiter für 4 Wochen gegen seinen Willen in die Gegenschicht zu versetzen. Er behauptet dies. Ich habe keines gefunden
Community-Antworten (8)
12.01.2007 um 00:01 Uhr
Es gibt kein Gesetz dafür. Aber! Wenn er im Betrieb nicht umgesetzt wird, sondern nur in eine andere Schicht, bei gleicher Tätigkeit, ist dies zulässig. Haben wir auch in den letzten Monaten gehabt. Kannste leider nix gegen machen.
12.01.2007 um 03:30 Uhr
@ Matti dazu hätt ich aber mal ne Frage: Ist es nicht so , dass vor einer Versetzung der BR rechtzeitig und umfassend informiert werden muss? Und vielleicht ergibt sich daraus ein Verneinungsgrund. Kinderbetreung o.ä. ?? Ist jetzt ne Frage , da ich noch ziemlich neu bin.. danke Cyber
12.01.2007 um 08:21 Uhr
Das ist keine Versetzung, da er ja am gleichen Arbeitsplatz bleibt. Versucht vernünftig mit dem AG zu diskutieren. Vieleicht ist er ja einsichtig, wenn der Kollege genau erläutern kann, wo sein Problem liegt.
12.01.2007 um 08:44 Uhr
Hallo Neander, Schichtpläne sind Mitbestimmungspflichtig. Weitere Infor zu Urteilen hier http://www.rechtscentrum.de/arbeitsrecht_suchergebnis.htm?feld=Arbeits-%20und%20Angestelltenrecht&gebiet=Schichtarbeit
12.01.2007 um 09:00 Uhr
Guten morgen...
§ 99 Rd 12 BetrVG
´Der Begriff Versetzung ist in § 95 Abs.3 legaldefiniert. Danach ist Versetzung die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die entweder die Dauer von einem Monat voraussichtlich überschreitet oder aber- unabhängig von ihrer Dauer- mit einer erheblichen Änderung der Arbeitsbedingungen verbunden ist. (...) Die Versetzung kann sich somit auf die Art der Tätigkeit, den Ort der Arbeitsleistung oder die Einordnung in die betriebliche Organisation beziehen.
Obwohl ich denke damit kommt ihr nicht wirklich weiter. Aber alles bis vier Wochen zählt bei uns als Abordnung. Wir werden aber als BR darüber schriftlich informiert.
Schliesse mich da eher auch noch betriebsratten an,....MBR bei Schichtplänen..
Lg
12.01.2007 um 10:40 Uhr
Hallo Neandertaler,
im Fitting dazu § 87 RN 123 " Dagegen ist die Zuweisung eines Arbeitnehmers von einer Schicht in die andere keine mitbestimmungspflichtige Maßnahme."
MfG Angi1
12.01.2007 um 13:46 Uhr
Hallo neandertaler,
ich habe das Problem grad selbst, hatte von Montag bis Mittwoch Frühschicht, und den Rest der Woche Spät, nächste Woche hätte ich Spät bekomme Aber Früh. Wenn der BR jedes mal mitbestimmen wollte, würde das ein heilloses Chaos geben weil wir flexibel bleiben müssen wenn mal jenand ausfällt. Ist äußerst unangenehm so hin und her geschoben zu werden, kann ich nachvollziehen ist aber oft notwendig und meißtens ja auch n Ausnahmefall. Wenn das nicht zur Regel wird würd ich das machen, aber auf jeden Fall darüber mit dem Vorgesetzten Reden das das nicht die Regel werden darf denn sonst schätze ich ist schon ein wenig das bertiebsklima für den jenigen im Eimer denke ich ;-) lG Anton
12.01.2007 um 13:54 Uhr
@Anton Das verändert aber nichts an der Ausgangsfrage von neandertaler...
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