Erstellt am 28.11.2019 um 19:17 Uhr von nicoline
WissenistMacht
ein arbeitsrechtliches Gleichbehandlungsgesetz gibt es nicht. Es gibt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und das hat rein gar nichts mit dem Arbeitsrecht zu tun.
Mal *ganz vereinfacht* ausgedrückt muss in einem VW Autohaus kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld gezahlt werden, nur weil dieses beim VW Konzern gezahlt wird. Beides sind eigenständige Betriebe mit eigenständigen Regelungen.
https://www.gesetze-im-internet.de/agg/
Erstellt am 29.11.2019 um 00:01 Uhr von celestro
"WissenistMacht"
Richtig!
"ein arbeitsrechtliches Gleichbehandlungsgesetz gibt es nicht. Es gibt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und das hat rein gar nichts mit dem Arbeitsrecht zu tun."
dann schau Dir bitte Dein Prinzip von oben nochmal an und anschließend:
https://www.kluge-recht.de/arbeitsrecht-ratgeber/arbeitsrechtlicher-gleichbehandlungsgrundsatz/
https://www.betriebsrat.com/gleichbehandlungsgrundsatz
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/gleichbehandlungsgrundsatz-arbeitsrecht_idesk_PI42323_HI726943.html
Ich gebe Dir zwar recht, dass der Grundsatz hier aufgrund von "verschiedene Firmen haben unterschiedliche Regeln und das ist o.k." trotzdem nicht greift, aber dann solltest Du in Zukunft die Antwort trotzdem anders formulieren (weil es den genannten Grundsatz ja eben auch durchaus gibt). ;-)))
Erstellt am 29.11.2019 um 09:04 Uhr von nicoline
Verflucht, ich hab mich echt mehrmals verlesen...... selbsverständlich gibt es den GleichbehandlungsGRUNDSATZ.
Ich hab echt gelesen ...GESETZ ? tut mir leid.
Erstellt am 29.11.2019 um 09:28 Uhr von nicoline
Celestro,
und was ist denn jetzt die richtige Antwort, bin ganz verwirrt
Erstellt am 29.11.2019 um 09:44 Uhr von moreno
Na Dein zweiter Satz Nicoline :-)
,,Mal *ganz vereinfacht* ausgedrückt muss in einem VW Autohaus kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld gezahlt werden, nur weil dieses beim VW Konzern gezahlt wird. Beides sind eigenständige Betriebe mit eigenständigen Regelungen."
Erstellt am 29.11.2019 um 11:01 Uhr von Meckerkopp
Die Frage habe ich doch vor kurzen in einem (anderen) Forum gelesen...
Da gab es wohl nicht die passenden Antworten?
Gleiche Frage gleiche Hinweise...
Auch zu dem "Gesetz" bzw. Grundsatz...
Erstellt am 29.11.2019 um 11:28 Uhr von wdliss
@Meckerkopp: Gerade bei Dingen wie "Gleichbehandlungsgrundsatz" und "Günstigkeitsprinzip" werden häufig Wunschantworten erwartet, die es dann so aber nunmal nicht gibt. Das kennt jeder BR vermutlich auch zur Genüge aus seinem betrieblichen Umfeld.
Erstellt am 29.11.2019 um 13:55 Uhr von nicoline
Celestro
jetzt verwirrst du mich wieder, weil du zuerst geschrieben hast:
*...Grundsatz hier aufgrund von "verschiedene Firmen haben unterschiedliche Regeln und das ist o.k." trotzdem ***nicht*** greift ?
Erstellt am 29.11.2019 um 17:40 Uhr von celestro
Ich hatte es so verstanden, dass Du den Grundsatz gar nicht kennst (nicht das es da nur um Grundsatz / Gesetz) ging.
Und im Fall hier ... der Grundsatz gilt normalerweise. Aber wie Du richtig gesagt hast, nur wenn die AG-Seite gleich ist. Bei Mutter / Tochterfirmen etc. können durchaus unterschiedliche Regeln gelten, nur halt für alle jeweiligen MA die Gleichen.
Erstellt am 29.11.2019 um 20:20 Uhr von nicoline
Öööööhhhhmmmm ? .... ja genau.? Ein schönes Adventswochenende wünsche ich. ?