W.A.F. LogoSeminare

Urlaubs--und Weihnachtsgeld

W
WissenistMacht
Nov 2019 bearbeitet

Mutterkonzern Stiftung, Tochterunternehmen gGmbH Stiftung ist Tarif gebunden (AVR), GmbH nicht. Im Mutterkonzern wird Urlaubs-und Weihnachtsgeld gezahlt nach Tarifvertrag. Im Tochterunternehmen keine Zahlungen. Greift hier der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz?

669010

Community-Antworten (10)

N
nicoline

28.11.2019 um 20:17 Uhr

WissenistMacht ein arbeitsrechtliches Gleichbehandlungsgesetz gibt es nicht. Es gibt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und das hat rein gar nichts mit dem Arbeitsrecht zu tun. Mal ganz vereinfacht ausgedrückt muss in einem VW Autohaus kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld gezahlt werden, nur weil dieses beim VW Konzern gezahlt wird. Beides sind eigenständige Betriebe mit eigenständigen Regelungen.

https://www.gesetze-im-internet.de/agg/

C
celestro

29.11.2019 um 01:01 Uhr

"WissenistMacht"

Richtig!

"ein arbeitsrechtliches Gleichbehandlungsgesetz gibt es nicht. Es gibt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und das hat rein gar nichts mit dem Arbeitsrecht zu tun."

dann schau Dir bitte Dein Prinzip von oben nochmal an und anschließend:

https://www.kluge-recht.de/arbeitsrecht-ratgeber/arbeitsrechtlicher-gleichbehandlungsgrundsatz/

https://www.betriebsrat.com/gleichbehandlungsgrundsatz

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/gleichbehandlungsgrundsatz-arbeitsrecht_idesk_PI42323_HI726943.html

Ich gebe Dir zwar recht, dass der Grundsatz hier aufgrund von "verschiedene Firmen haben unterschiedliche Regeln und das ist o.k." trotzdem nicht greift, aber dann solltest Du in Zukunft die Antwort trotzdem anders formulieren (weil es den genannten Grundsatz ja eben auch durchaus gibt). ;-)))

N
nicoline

29.11.2019 um 10:04 Uhr

Verflucht, ich hab mich echt mehrmals verlesen...... selbsverständlich gibt es den GleichbehandlungsGRUNDSATZ. Ich hab echt gelesen ...GESETZ ? tut mir leid.

N
nicoline

29.11.2019 um 10:28 Uhr

Celestro, und was ist denn jetzt die richtige Antwort, bin ganz verwirrt

M
Moreno

29.11.2019 um 10:44 Uhr

Na Dein zweiter Satz Nicoline :-) ,,Mal ganz vereinfacht ausgedrückt muss in einem VW Autohaus kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld gezahlt werden, nur weil dieses beim VW Konzern gezahlt wird. Beides sind eigenständige Betriebe mit eigenständigen Regelungen."

M
Meckerkopp

29.11.2019 um 12:01 Uhr

Die Frage habe ich doch vor kurzen in einem (anderen) Forum gelesen... Da gab es wohl nicht die passenden Antworten? Gleiche Frage gleiche Hinweise... Auch zu dem "Gesetz" bzw. Grundsatz...

W
wdliss

29.11.2019 um 12:28 Uhr

@Meckerkopp: Gerade bei Dingen wie "Gleichbehandlungsgrundsatz" und "Günstigkeitsprinzip" werden häufig Wunschantworten erwartet, die es dann so aber nunmal nicht gibt. Das kennt jeder BR vermutlich auch zur Genüge aus seinem betrieblichen Umfeld.

N
nicoline

29.11.2019 um 14:55 Uhr

Celestro jetzt verwirrst du mich wieder, weil du zuerst geschrieben hast: *...Grundsatz hier aufgrund von "verschiedene Firmen haben unterschiedliche Regeln und das ist o.k." trotzdem nicht greift ?

C
celestro

29.11.2019 um 18:40 Uhr

Ich hatte es so verstanden, dass Du den Grundsatz gar nicht kennst (nicht das es da nur um Grundsatz / Gesetz) ging.

Und im Fall hier ... der Grundsatz gilt normalerweise. Aber wie Du richtig gesagt hast, nur wenn die AG-Seite gleich ist. Bei Mutter / Tochterfirmen etc. können durchaus unterschiedliche Regeln gelten, nur halt für alle jeweiligen MA die Gleichen.

N
nicoline

29.11.2019 um 21:20 Uhr

Öööööhhhhmmmm ? .... ja genau.? Ein schönes Adventswochenende wünsche ich. ?

Ihre Antwort