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Kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld mehr

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glückskäfer
Nov 2016 bearbeitet

Unser AG (seit 2005 nicht mehr im AG-Verband) will anstatt des üblichen Weihnacht- und Urlaubsgeld eine am Gewinnbeteiligte Prämie an alle MA ausschütten (bei viel Gewinn viel Prämie bei wenig oder kein Gewinn wenig Prämie bzw. keine)! Wir vom BR werden dem nicht zu stimmen, haben aber leider keinen anderen Vorschlag! Kann mir jemand Vorschläge über außertarifliche Zahlungen zu kommen lassen?

vielen Dank!

1.11605

Community-Antworten (5)

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blackseven

08.09.2011 um 11:39 Uhr

glückskäfer, was ist denn arbeitsvertraglich vereinbart?

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charlot

08.09.2011 um 11:42 Uhr

Austritt aus dem AG Verband bedeutet nicht, dass solche Leistungen nichtmehr erbracht werden müssen.

Denn 1. kann man Haus-TV abschließen 2. gibt es betriebliche Übung

Letztlich muss man als BR das Thema "Tarifvorbehalt" beachten. Die hier als Ablösung vorgesehenen Dinge fallen unter den TV-Vorbehalt

G
gironimo

08.09.2011 um 11:46 Uhr

Allein dem Modell eines Leistungslohns des AG zustimmen braucht Ihr auch nicht. Ihr seid voll in der Mitbestimmung des § 87 BetrVG - also könnt Ihr eigene Ideen in die Verhandlungen einfließen lassen. Laßt Euch also Zeit und erarbeitet ein eigenes Modell. Zu diesem Thema gibt es auch Seminare. Es kommt natürlich immer auf die betrieblichen Begebenheiten und die Art der Tätigkeiten an. Darum gibt es sicherlich kein allgemeines "Erfolgsmodell". Ganz würde ich mich den Vorstellungen des AG nicht verschließen. Auch die Gewerkschaften öffnen die Tarifverträge im begrenzten Umfang seit einiger Zeit für Leistungsvergütungsmodelle. Es kommt halt immer auf das wie an.

G
gironimo

08.09.2011 um 11:48 Uhr

... noch zur Ergänzung: Auf die Problematik Wegfall des 13. Gehalts haben meine Vorredner ja schon hingewiesen.

B
Brigachkatz

08.09.2011 um 17:45 Uhr

Hallo Glückskäfer, unser AG war noch nie im AGVerband. Wir bekommen Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie eine "Freiwillige Urlaubszuwendung (UZW)". Die ist an den Gewinn gekoppelt und beträgt max. 3% des Jahresbruttos vom Vorjahr + 0,1% für jedes volle Jahr Betriebszugehörigkeit. Abgezogen werden vom Jahresbrutto die Sonderzahlungen. Allerdings werden seit drei Jahren von dieser UZW Krankheitstage mit 25% abgezogen. Das konnte der BR nicht verhindern. Er konnte aber mit Verweis auf § 4a EGFZG den beabsichtigten 50% Abzug ablehnen.

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