Erstellt am 08.09.2011 um 09:39 Uhr von blackseven
glückskäfer,
was ist denn arbeitsvertraglich vereinbart?
Erstellt am 08.09.2011 um 09:42 Uhr von charlot
Austritt aus dem AG Verband bedeutet nicht, dass solche Leistungen nichtmehr erbracht werden müssen.
Denn 1. kann man Haus-TV abschließen 2. gibt es betriebliche Übung
Letztlich muss man als BR das Thema "Tarifvorbehalt" beachten. Die hier als Ablösung vorgesehenen Dinge fallen unter den TV-Vorbehalt
Erstellt am 08.09.2011 um 09:46 Uhr von gironimo
Allein dem Modell eines Leistungslohns des AG zustimmen braucht Ihr auch nicht. Ihr seid voll in der Mitbestimmung des § 87 BetrVG - also könnt Ihr eigene Ideen in die Verhandlungen einfließen lassen. Laßt Euch also Zeit und erarbeitet ein eigenes Modell. Zu diesem Thema gibt es auch Seminare. Es kommt natürlich immer auf die betrieblichen Begebenheiten und die Art der Tätigkeiten an. Darum gibt es sicherlich kein allgemeines "Erfolgsmodell".
Ganz würde ich mich den Vorstellungen des AG nicht verschließen. Auch die Gewerkschaften öffnen die Tarifverträge im begrenzten Umfang seit einiger Zeit für Leistungsvergütungsmodelle. Es kommt halt immer auf das wie an.
Erstellt am 08.09.2011 um 09:48 Uhr von gironimo
... noch zur Ergänzung: Auf die Problematik Wegfall des 13. Gehalts haben meine Vorredner ja schon hingewiesen.
Erstellt am 08.09.2011 um 15:45 Uhr von Brigachkatz
Hallo Glückskäfer,
unser AG war noch nie im AGVerband. Wir bekommen Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie eine "Freiwillige Urlaubszuwendung (UZW)". Die ist an den Gewinn gekoppelt und beträgt max. 3% des Jahresbruttos vom Vorjahr + 0,1% für jedes volle Jahr Betriebszugehörigkeit.
Abgezogen werden vom Jahresbrutto die Sonderzahlungen.
Allerdings werden seit drei Jahren von dieser UZW Krankheitstage mit 25% abgezogen.
Das konnte der BR nicht verhindern. Er konnte aber mit Verweis auf § 4a EGFZG den beabsichtigten 50% Abzug ablehnen.