Unsere Raumpflegerin hat mir erzählt, dass es ein Gesetz gäbe, dass Raumpflegerinnen unabhängig vom Arbeitsvertrag eine Gratifikation (inhaltlicher Ersatz für Urlaubs- und Weihnachtsgeld) zusteht. Wir haben in unserem Betrieb vertraglich keinen Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Wir werden am Gewinn mitbeteiligt. Kann sie tatsächlich einen Anspruch erheben?