Raumpflegerin - Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld?
Unsere Raumpflegerin hat mir erzählt, dass es ein Gesetz gäbe, dass Raumpflegerinnen unabhängig vom Arbeitsvertrag eine Gratifikation (inhaltlicher Ersatz für Urlaubs- und Weihnachtsgeld) zusteht. Wir haben in unserem Betrieb vertraglich keinen Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Wir werden am Gewinn mitbeteiligt. Kann sie tatsächlich einen Anspruch erheben?
Community-Antworten (1)
05.05.2008 um 18:49 Uhr
Evtl. im Tarifvertrag. Ansonsten aus dem Bereich der Sagen, Märchen und Mythen.
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