Erstellt am 12.08.2010 um 17:56 Uhr von Motivation
Hallo,
so weit ich weiß, wirkt der alte Tarifvertrag nach. Er wird zwar nicht mehr erneuert (z.B. Tariferhöhung oder Einmalzahlungen) aber die Inhalte der letzten Tarifgebundenheit bleiben bestehen und somit auch der Anspruch Weihnachts/Urlaubgeld.
Klagen wäre dann sicherlich der richtige Weg, denn von nun an zahlt der Arbeitgeber die Anwaltskosten selber und bekommt keinen Verbandanwalt mehr gestellt.
Viele Grüße
Erstellt am 12.08.2010 um 19:55 Uhr von pfeilenbogen
Der AG liegt voll daneben.
Im Hinblick auf das Arbeits- und Tarifrecht bleibt der Unternehmer bei einem Austritt aus dem Verband an die wesentlichsten Belastungen, welche ihm gesetzlich und tariflich auferlegt sind, gebunden.
Ein Austritt aus einem Arbeitgeberverband, um diese Leistungen zu sparen, ist daher sinnlos.
http://www.bauinnung-nuernberg.de/Wir_uber_uns/Vorteile/body_vorteile.html
Geht zur Gewerkschaft, diese freut sich dem AG auf die Füße zu treten.
Erstellt am 17.08.2010 um 16:39 Uhr von Tankwagenfahrer
abgeseheh von der Nachwirkung des TV, was sicherlich der Fall sein wird, denke ich das wenn Ihr vorher Weihnachsgeld und Urlaubsgeld bekommen habt, dieses auch weiterhin gezahlt werden müsste, da es sich höchst wahrscheinlich um eine Betriebliche Übung handelt (es sei denn der AG hat diese Leistungen ausdrücklich "FREIWILLIG" bezahlt)
wenn ich was falsches geschrieben habe, verbessert mich bitte