Entfall von Urlaubs+Weihnachtsgeld
Hallo,
habe da eine Frage vielleicht kann man uns weiterhelfen.Unser Arbeitgeber mit ca. 500 Mitarbeiter ist aus den Arbeitgebergeberverband ausgetreten und hat dann spontan im März verlauten lassen das kein Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld mehr gezahlt wird.Nun möchten einige Mitarbeiter dagegen klagen aber laut Aussagen der Geschäftsleitung ist dies nicht mehr möglich auch wenn im nachhinein ein Betriebsrat gewähltwird, besteht kein Anspruch auf diese Leistungen sowie auch keine Erhöhung des Lohnes da ja ein Austritt aus den Abeitgeberverband vorliegt.
Community-Antworten (3)
12.08.2010 um 19:56 Uhr
Hallo, so weit ich weiß, wirkt der alte Tarifvertrag nach. Er wird zwar nicht mehr erneuert (z.B. Tariferhöhung oder Einmalzahlungen) aber die Inhalte der letzten Tarifgebundenheit bleiben bestehen und somit auch der Anspruch Weihnachts/Urlaubgeld. Klagen wäre dann sicherlich der richtige Weg, denn von nun an zahlt der Arbeitgeber die Anwaltskosten selber und bekommt keinen Verbandanwalt mehr gestellt.
Viele Grüße
12.08.2010 um 21:55 Uhr
Der AG liegt voll daneben.
Im Hinblick auf das Arbeits- und Tarifrecht bleibt der Unternehmer bei einem Austritt aus dem Verband an die wesentlichsten Belastungen, welche ihm gesetzlich und tariflich auferlegt sind, gebunden.
Ein Austritt aus einem Arbeitgeberverband, um diese Leistungen zu sparen, ist daher sinnlos. http://www.bauinnung-nuernberg.de/Wir_uber_uns/Vorteile/body_vorteile.html
Geht zur Gewerkschaft, diese freut sich dem AG auf die Füße zu treten.
17.08.2010 um 18:39 Uhr
abgeseheh von der Nachwirkung des TV, was sicherlich der Fall sein wird, denke ich das wenn Ihr vorher Weihnachsgeld und Urlaubsgeld bekommen habt, dieses auch weiterhin gezahlt werden müsste, da es sich höchst wahrscheinlich um eine Betriebliche Übung handelt (es sei denn der AG hat diese Leistungen ausdrücklich "FREIWILLIG" bezahlt)
wenn ich was falsches geschrieben habe, verbessert mich bitte
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