Vollständigkeit Protokoll
Wenn eine Äußerung eines BR-Mitgliedes (aus welchen Gründen auch immer) nicht im Protokoll festgehalten wurde,- kann dann diese Äußerung trotzdem als Anlaß für eine außerordentliche Zusammenkunft oder einen Tagesordnungspunkt sein?
Community-Antworten (9)
28.05.2008 um 12:06 Uhr
@sprenger warum denn nicht? die TO macht der BRV; er kann für die nächste Sitzung auch einen Punkt aufnehmen, von dem er in einer vorhergehenden Sitzung Kenntnis erhalten hat; allerdings außerordentliche Sitzung - da muß es schon brennen; hoffentlich geht es nicht darum, dass ihr BRM euch gegenseitig beharkt;
28.05.2008 um 13:15 Uhr
genau das ist das problem ;-( ich denke schon, das man es ansprechen sollte, wenn ein mitglied über seinen austritt laut nachdenkt,- auch wenn es nicht im protokoll steht (oder gehört sowas gar nicht ins prot.?)
28.05.2008 um 13:20 Uhr
@sprenger, der Rücktritt eines BR-Miglied's müsst ihr auf jeden Fall im Protokoll vermerken, ihr müsst ja einen Nachweis haben ab wann der nächste nachrückt. Fakt ist, dass der Kollege, der so laut denkt, vorher darüber nachdenken sollte, was er da macht..... Nur meine ich, dass es schon ein Unterschied ist, wenn einer sagt: "Ich bin echt am überlegen, ob ich mein Amt nicht niederlegen soll" oder vor versammeltem Gremium sagt: "Ich lege ab sofort mein Amt nieder"
28.05.2008 um 13:23 Uhr
@sprenger gehört rein, wenn das BRM die offizielle Erklärung in der BR Sitzung abgibt; Amtsniederlegung eines BRM i.S. von § 24 BetrVG ist aber kein Grund für eine außerordentliche Sitzung; in nächste TO als Info aufnehmen und welches EBRM nachrückt; lies mal die Kommentierungen zum 24er; rumflaxen sollte man aber generell nicht mit dem Thema;
28.05.2008 um 14:23 Uhr
sprenger Wenn ein Betriebsratsmitglied über seinen Austritt aus dem BR laut nachdenkt, ist das seine persönliche Sache und geht keinen etwas an. Hier eine außerordentliche Sitzung einzuberufen, ist wohl etwas übertrieben. Wenn der Kollege aus dem BR austreten möchte, so soll er es gegenüber dem BR in einer Sitzung erklären. Dieser Austritt wird im Protokoll festgehalten und fertig.
28.05.2008 um 14:50 Uhr
Naja,- laut nachgedacht... es war ne ziemlich emotionale Situation; hat sich aber einfach sehr konkret angehört; ich denke einfach, das man das nochmal klären soll, weil die anderen ja auch wissen wollen, woran sie sind-gell? Ist auch nicht der einzige Grund für die außerordentliche ~;
28.05.2008 um 15:05 Uhr
@Der alte Heini ...die Erklärung des ausgetretenen Mitglieds ist gelaufen. Es fehlt nur die protokollarische Erfassung!
@sprenger In der nächsten regulären Sitzung das nachrückende BRM einladen, den Rücktritt jetzt protokollarisch festhalten lassen (im Zweifel eine Aufgabe des BRV) und fertig!
28.05.2008 um 15:08 Uhr
@sprenger "...emotionale Situation..." Wer kokett mit seinem Rücktritt nur mal ein emotionales Ventil bedienen will, sollte sich der Konsequenzen daraus stets bewusst sein.
28.05.2008 um 17:31 Uhr
Danke für die Antworten ;-)
Verwandte Themen
Fragen zum Protokoll der BR Sitzung
ÄlterDer Betriebsrat tagt und der Protokollführer erstellt das Protokoll, das von 2 BR Mitgliedern unterschrieben wird. Dierses Protokoll wird den BR Mitgliedern zur Verfügung gestellt, soweit, so gut.
Gültigkeit Beschlüsse BRsitzungen ohne Einhaltung gewisser Formalien im Protokoll
ÄlterLiebe Erfahrene, bin neuer Dauernachrücker im BR (zweite Sitzung, wo ich dabei war). Finde manches zu locker im Protokoll (habe noch selbst kein Protokoll geschrieben) und in zwei Fällen bei der
Protokoll/ Sitzungsniederschrift
ÄlterSorry, aber ich nochmal wg. des Protokoll bzw. Sitzungsniederschrift. Ich, BRV habe ein Protokoll geschrieben, weilches einen Punkt einer best. Abteilung hatte. Es wurde ausdiskutiert und ein Beschsc
BR-Sitzung Protokollführung - Wie Fehler vermeiden ?
ÄlterHallo Kollegen, wie ist die Vorgehensweise zur korrekten Protokollführung einer BR-Sitzung ? Zu einer BR-Sitzung wird duch den Protokollanten ein Protokoll zur BR-Situng angefertigt. Der BRV ze
Protokoll - muss das für jede Betriebsratssitzung erstellt werden?
ÄlterMuß bei jeder Betriebsratssitzung besonders wenn sie mir der Geschäftsführung geführt werden ein Protokoll geführt werden.??? Bekommt dann die GF auch das Protokoll??? Kann die GF im Nachhinein auch