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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Vollständigkeit Protokoll

DS
der sprenger
Nov 2016 bearbeitet

Wenn eine Äußerung eines BR-Mitgliedes (aus welchen Gründen auch immer) nicht im Protokoll festgehalten wurde,- kann dann diese Äußerung trotzdem als Anlaß für eine außerordentliche Zusammenkunft oder einen Tagesordnungspunkt sein?

3.70409

Community-Antworten (9)

U
uhu

28.05.2008 um 12:06 Uhr

@sprenger warum denn nicht? die TO macht der BRV; er kann für die nächste Sitzung auch einen Punkt aufnehmen, von dem er in einer vorhergehenden Sitzung Kenntnis erhalten hat; allerdings außerordentliche Sitzung - da muß es schon brennen; hoffentlich geht es nicht darum, dass ihr BRM euch gegenseitig beharkt;

DS
der sprenger

28.05.2008 um 13:15 Uhr

genau das ist das problem ;-( ich denke schon, das man es ansprechen sollte, wenn ein mitglied über seinen austritt laut nachdenkt,- auch wenn es nicht im protokoll steht (oder gehört sowas gar nicht ins prot.?)

M
Mona-Lisa

28.05.2008 um 13:20 Uhr

@sprenger, der Rücktritt eines BR-Miglied's müsst ihr auf jeden Fall im Protokoll vermerken, ihr müsst ja einen Nachweis haben ab wann der nächste nachrückt. Fakt ist, dass der Kollege, der so laut denkt, vorher darüber nachdenken sollte, was er da macht..... Nur meine ich, dass es schon ein Unterschied ist, wenn einer sagt: "Ich bin echt am überlegen, ob ich mein Amt nicht niederlegen soll" oder vor versammeltem Gremium sagt: "Ich lege ab sofort mein Amt nieder"

U
uhu

28.05.2008 um 13:23 Uhr

@sprenger gehört rein, wenn das BRM die offizielle Erklärung in der BR Sitzung abgibt; Amtsniederlegung eines BRM i.S. von § 24 BetrVG ist aber kein Grund für eine außerordentliche Sitzung; in nächste TO als Info aufnehmen und welches EBRM nachrückt; lies mal die Kommentierungen zum 24er; rumflaxen sollte man aber generell nicht mit dem Thema;

DAH
Der alte Heini

28.05.2008 um 14:23 Uhr

sprenger Wenn ein Betriebsratsmitglied über seinen Austritt aus dem BR laut nachdenkt, ist das seine persönliche Sache und geht keinen etwas an. Hier eine außerordentliche Sitzung einzuberufen, ist wohl etwas übertrieben. Wenn der Kollege aus dem BR austreten möchte, so soll er es gegenüber dem BR in einer Sitzung erklären. Dieser Austritt wird im Protokoll festgehalten und fertig.

DS
der sprenger

28.05.2008 um 14:50 Uhr

Naja,- laut nachgedacht... es war ne ziemlich emotionale Situation; hat sich aber einfach sehr konkret angehört; ich denke einfach, das man das nochmal klären soll, weil die anderen ja auch wissen wollen, woran sie sind-gell? Ist auch nicht der einzige Grund für die außerordentliche ~;

K
Kölner

28.05.2008 um 15:05 Uhr

@Der alte Heini ...die Erklärung des ausgetretenen Mitglieds ist gelaufen. Es fehlt nur die protokollarische Erfassung!

@sprenger In der nächsten regulären Sitzung das nachrückende BRM einladen, den Rücktritt jetzt protokollarisch festhalten lassen (im Zweifel eine Aufgabe des BRV) und fertig!

K
Kölner

28.05.2008 um 15:08 Uhr

@sprenger "...emotionale Situation..." Wer kokett mit seinem Rücktritt nur mal ein emotionales Ventil bedienen will, sollte sich der Konsequenzen daraus stets bewusst sein.

DS
der sprenger

28.05.2008 um 17:31 Uhr

Danke für die Antworten ;-)

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