Erstellt am 17.10.2012 um 20:34 Uhr von Nubbel
wie viele seiten hat euer protokoll?
Erstellt am 17.10.2012 um 20:39 Uhr von Alleshängtanmir
3 oder 4, mal 5, der Haupttext ist ja durch tagesordnung /Beschlüsse sowieso schon vorgegeben
Erstellt am 17.10.2012 um 20:50 Uhr von mainpower
Hallo,
ich habe das Gefühl da will sich jemand "einen schönen Lenz" machen auf Kosten des Betriebsrats. Schickt die Person auf eine Schulung Protokollführung und dann klappts auch mit dem AG
Erstellt am 17.10.2012 um 21:03 Uhr von Lotte
alleshängtanmir,
eigentlich brauchst Du Dir doch keinen Kopf machen?
Der Schriftführer erledigt seine Arbeit so wie er es für erforderlich hält. Das kannst Du gut oder schlecht finden, ist aber eigentlich seine und nicht Deine Angelegenheit, denn Du hast keinerlei Weisungsbefugnis.
Der Arbeitgeber zweifelt die Erforderlichkeit an. Dafür gibt es einen Rechtsweg, den der AG beschreiten kann.
Lass es doch die beiden klären und freu Du Dich, dass nicht alles an Dir hängt ;-)
LG Lotte
Erstellt am 17.10.2012 um 21:32 Uhr von rechtbekommen
Lotte, letztlich koennte dann aber auch ein Richter feststellen, dass er es uebertrieben hst. Dann haette nicht nur er sondern der gesammte BR ggf Proleme.
Erstellt am 17.10.2012 um 21:41 Uhr von Nubbel
welchen beruf übt euer schriftführer in eurem unternehmen aus?
ich wusste nicht das jedes brm für sich alleine kämpft:(
Erstellt am 17.10.2012 um 22:28 Uhr von Watschenbaum
ist doch nix neues,
in vielen Gremien arbeitet eigentlich nur der BRV, vielleicht noch mit einem oder zwei BR, die auch wirklich "wollen"
der Rest hat die Gnade, zu anberaumten Sitzungen erscheinen, falls es terminlich passt, seinen Senf dazuzugeben und möglichst schnell wieder abzuhauen
und werden zudem noch immer wieder wiedergewählt......
Gesetze, Fachwissen ? uninteressant, der BRV wirds schon wissen
Erstellt am 17.10.2012 um 23:53 Uhr von Valdi
Wenn die/ der Schriftfuehrer nicht freigestellt ist, dauert es eben seine Zeit. Wichtig ist Schulung bzw. Seminar diesbezueglich. Es gibt bei uns kein Wortprotokol, vor einem Beschluss muss sinngemaess der Diskussionsbeitrag, welcher zur Abstimmung fuehrte, niedergeschrieben sein, die Abstimmungen muessen stimmen, ansonsten wenn jemand seinen Beitrag nicht findet, kann er in schriftlich einreichen und darueber wird extra abgestimmt, er wird dem offizielen Protokol dann angeheftet. Das Protokol schreiben ist eine wichtige Sache, es muss vor Gericht standhalten. Ebenso ist es meiner Meinung nach ein Politikum.
Bedenke es ist ein Dokument und der BRV ist verantwortlich !
Erstellt am 18.10.2012 um 07:55 Uhr von Lotte
Hallo,
ich bleibe bei meiner Meinung, dass jedes BRM erstmal für sich verantworten muss, wie es seine BR-Arbeit macht, wenn er sie letztendlich erfüllt.
Natürlich sollte man Hilfe anbieten, wenn Hilfe notwendig ist und ein Gremium sollte auch dafür Sorgen, dass ein BRM die Schulungen bekommt, die es braucht.
Und man kann auch mal fragen, ob es Schwierigkeiten gibt, wenn etwas lange dauert.
Aber hier beschwert sich der AG anscheinend beim BRV und der BRV zieht daraus den Schluss, dass er es vielleicht doch besser selber macht.
Warum sollte der BRV hier zum Erfüllungsgehilfen des AG werden?
Dass der Schriftführer von der Beschwerde des AG weiß habe ich jetzt erstmal vorausgesetzt.
alleshängtanmir,
ist das eigentlich so, weiß Dein Kollege, dass der AG sich beschwert hat?
rechtbekommen,
bevor es zu einem Verfahren kommen würde, gäbe es erstmal einen Gütetermin. Der Richter wird sicher sehr darauf drängen, dass hier eine Einigung gefunden wird.
Was sollte denn dem Gremium passieren? Dass der Richter es auffordert Schulungen anzubieten?
Oder bist Du schon bei Pflichtverletzung...?
Und selbst wenn es Arbeitszeitbetrug wäre, was sollte daraus dem Gremium passieren? Gibt es Sippenhaft, weil man in einem BR-Gremium ist?
Erstellt am 18.10.2012 um 09:46 Uhr von gironimo
Natürlich finde ich die Zeit auch viel zu lange. Aber wenn er es doch nun mal nicht in kürzerer Zeit schafft....
Ich denke auch, dass eine Schulung helfen könnte. Man kann dann vielleicht auch besser einschätzen, was eigentlich alles ins Protokoll gehört.
Wenn der BR ganz allgemein mit der Protokollführung nicht einverstanden ist, kann man z.B. ja auch beschließen, dass rollierend jeder mal das Protokoll schreibt.