Erstellt am 01.08.2013 um 21:57 Uhr von mitleserinnenn
Das Protokoll sollte den richtigen Inhalt wiedergeben. Doch es wird erstellt und vommSchriftführer und Sitzungsleiter unterschrieben. Dann nicht mehr geändert. Wenn jemand Einwände hat, kann er diese als Anlage beifügen. Das war es. Ach ja,es wird auch nicht genehmigt, was aber doch viele BR machen.
Erstellt am 01.08.2013 um 22:47 Uhr von Hartmut
Genau aus dieser Erfahrung heraus beschränken wir uns in den Protokollen auf das gesetzlich notwendige Mindestmaß. Je weniger Angriffsfläche, desto besser. Es ist dann auch leichter vermittelbar, dass eine "Genehmigung" entfallen kann.
Erstellt am 02.08.2013 um 09:38 Uhr von gironimo
Der Schriftführer hat sicherlich ein Seminar besucht und dort von der in der Sitzung angefertigten Niederschrift erfahren, die nach der Sitzung unterzeichnet wird und die nicht mehr geändert werden darf. Stellungnahmen oder Ergänzungen werden hier nur dazugefügt.
Wie es zu sehen ist, wenn im Anschluss an dieser Sitzung der Schriftführer aus seinem handschriftlichen Papier ein Protokoll anfertigt - was ja wohl auch gängige Praxis ist - mag dahingestellt sein. Hier denke ich, dass ausdrückliche Sachfehler wie Datumsdreher, falscher Name usw. auch korrigiert werden sollten. Andere Meinungen würde ich aber auch hier nur al Ergänzung zufügen.
Erstellt am 02.08.2013 um 11:51 Uhr von Rapper
Die Protokollführung durch den Schriftführer ist die eine Sache, die Korrektur bestimmter Punkte oder mitgeschriebener Meinungen / Äußerungen, ist ne andere Sache.
Das ein Protokoll im Anschluss an die Sitzung unterzeichnet und dann nicht mehr geädert werden darf, ist so falsch. Das Protokoll wird in der Sitzung erstellt und, so bei uns, abgespeichert (wir schreiben per Notebook). Nur Schriftführer und Stellv. Schriftführer haben Passwort zum ändern oder zur Korrektur. Zur nächsten Sitzung wird den BRM neben der Einladung mit den Tops auch das Protokoll der letzten Sitzung mit zugeschickt. Ein Punkt in der Sitzung muß dann sein: "Durchsicht, Änderung und Abstimmung" über Protokoll vom ....... . Jers BRM hat sich vor der Sitzung das Protokoll angesehen, kann in der Sitzung dann Änderungen, Ergänzung etc. angeben, die auch so besprochen wurden und dann erst wird das Protokoll ausgedruckt und vom BRV, Schriftführer und einem weiteren BRm unterschrieben. So wurde es unserem Schriftführer im Seminar vermittelt, und so Handhaben wir es schon seit Jahren.
Erstellt am 02.08.2013 um 15:58 Uhr von Krebsboy
Danke erstmal für die Antworten.
Das Protokoll wurde zu abstimmung in der nächsten BRV zu Einsicht bereit gelegt da wurde 3 Top falsch formuliert und BR-Vorsitzende und der schrieftführer haben noch nicht unterschrieben.
Also muss doch das Protokoll so geändert werden können das die Top 3 richtig gestellt werden ohne das in den darauf folgenden Protokoll ein hinweis steht das eine anderung von den Punkten erfolgte.
Mfg
Erstellt am 02.08.2013 um 17:34 Uhr von Kölner
@Rapper
Schlechtes Seminar! Wobei ich mich immer frage, warum man überhaupt ein solches Seminar besucht. Stoff für maximal eine Stunde wird da ausgewälzt auf bis zu drei Seminartage. Wahnsinn!
Eine Sitzungsniederschrift unterliegt streng genommen dem Privaturkundenrecht. Was ihr da in der Sitzung verabschiedet, lest, beschliesst, ist eigentlich tralalafitti. Wenn der BRV im Sinne des Gesetzes handelt, dann unterzeichnet er die Sitzungsniederschrift, der Schriftführer tut das auch und fertig ist der Quatsch.
Änderungen werden in der nächsten Sitzung und in der nächsten Sitzungsniederschrift verhandelt bzw. vermerkt.
Erstellt am 03.08.2013 um 16:56 Uhr von seesee
Bei uns geht es so: Schriftführer schreibt während der Sitzung handschriftlich nieder. Übertrag elektronisch. Datei wird an alle BRMs per E-Mail verschickt mit Bitte um Korrekturvorschläge. TOP in der nächsten BR-Sitzung: Annahme des Protokolls vom ... Hat es Korrekrurvorscläge gegeben, werden diese in der Sitzung besprochen und sich auf eine Formulierung geeinigt. Dann Beschluss zur Annahme des Protokols in der nächsten Sitzung.