Erstellt am 19.07.2005 um 13:32 Uhr von Werner
Hallo Koks ;-) heftiger Nick, grins,
m.E. ist der Unterschied zwischen einem Protokoll und einem Ergebnisvermerk der;
Protokoll:
Niederschrift über die eigentliche Besprechung.
Ergebnisvermerk:
Das aus der Besprechung resultierende Ergebnis.
Erstellt am 20.07.2005 um 07:23 Uhr von Koks
Guten Morgen Werner,
hat ein Ergebnisvermerk die gleiche Rechtliche Grundlage wie ein Protokoll ( § 34 BetrVG. ) ?.
Dürfen in dem Ergebnisvermerk auch Anmerkungen von "AG." und "BR." wiedergegeben werden ?.
Erstellt am 20.07.2005 um 09:34 Uhr von Werner
Moin Koks,
es können alle Anmerkungen von allen Beteiligten festgehalten werden, wichtig ist aber das Resultat der Anmerkungen eben das "Verhandlungsergebnis".
Erstellt am 20.07.2005 um 11:23 Uhr von Koks
Hallo ins Fischkoppland (nicht Persönlich nehmen ), aber was ist mit der Rechtlichen Grundlage?
Habe bisher nichts darüber gefunden. Ist es nicht so,dass in paritätisch besetzten Ausschüssen (m.e. sind auch dies Ausschüsse des BR.) Protokolle angefertigt werden müssen und keine Ergebnisvermerke (das ist der Knackpunkt in diesem Ausschuss). Ach ja, wenn Du den Mittwoch überlebst is schon wieder Donnerstag Werner. Schöne Grüße aus dem Kohlenpott.
Erstellt am 20.07.2005 um 11:39 Uhr von Werner
Es ist nicht definiert welche Art von "Niederschrift" (HALLO NIEDERSCHRIFT) gemacht werden muß, nur daß Eine gemacht werden muß!
und da wo Du jetzt wohnst bin ich geboren!!!!