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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Aufhebungsvertrag mit garantierter Wiedereinstellung nach dem Studium

A
arti47669
Nov 2019 bearbeitet

Hallo zusammen,

folgendes, ich hab meine Ausbildung in einem IG-Metall Bayern Unternehmen absolviert und war anschließend im gleichem Unternehmen 2,5 Jahre tätig. Ich hab mich dann entschlossen ein Vollzeit-Studium aufzunehmen und hab dies mit meinem ehemaligen Chef besprochen. Es wurde dann mit der HR, BR und Abteilungsleiter ein Aufhebungsvertrag mit garantierter Wiedereinstellung vereinbart, dieser beläuft sich auf die Dauer des Studiums (4 Jahre), und endet (nächstes Jahr) am 14.03.2020 - Lt. dem Vertrag sollte ich bis spätestens 31.01.20 ein Angebot von meinem alten AG erhalten. Es wurde der Zusatz vereinbart: "vorherige oder mindestens gleichwertiger Arbeitsplatz".

Jetzt kommt das große aber,... Ich hab was völlig fachfremdes Studiert (Ausbildung war Kaufmännisch, Studium Elektrotechnik), natürlich mit dem langfristigen Ziel nicht mehr meine alte Stelle anzunehmen. Außerdem, war ich insgesamt über 2 Jahre während des Studiums in diesem Unternehmen als Werkstudent tätig (SW-Entwicklungsbereich) und schreibe hier aktuell auch meine Abschlussarbeit.

Nun zur eigentlichen Frage... in der aktuellen Abteilung (in der ich meine Abschlussarbeit schreibe) werden für nächstes Jahr zwei neue Entwicklungsingenieure gesucht, die Stellenanzeige entspricht genau meinem Profil und mit dem Gruppenleiter hab ich mich auch schon Unterhalten, dieser begrüßt meine Bewerbung sehr. Allerdings bin ich aktuell als Abschlussarbeitschreibender offiziel als "externer" gelistet, die internen Stellenausschreibungen kann ich aber lesen. -> Sieht mich die HR/BR als "ehemaligen" internen MA? Und sollte ich den Aufhebungsvertrag mit Wiedereinstellung in der Bewerbung nennen?

Vielen dank schonmal an Alle :-)

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Community-Antworten (2)

K
Kjarrigan

27.11.2019 um 11:21 Uhr

Und warum fragt man nicht Hr / BR? Wie soll das hier den jemand beurteilen können. Lt. Aufhebungsvertrag hast du nur ein REcht auf Rückkehr zu deinem Arbeitsplatz den du vor deinem Studium hattest (bzw gleichwertig) Da würde ich mich nach Studien Abschluß eher bei einer anderen Firma bewerben, wenn HR sagt nee auf die interne Stelle darfst du nicht

C
celestro

27.11.2019 um 11:22 Uhr

"Sieht mich die HR/BR als "ehemaligen" internen MA?"

Das müsstest Du schon die betreffenden Personen fragen. Aber mal ehrlich ... "welche Relevanz sollte ein JA oder ein NEIN haben?"

"Und sollte ich den Aufhebungsvertrag mit Wiedereinstellung in der Bewerbung nennen?"

Ich würde es persönlich eher nicht machen, aber die Entscheidung kann Dir niemand abnehmen.

"Lt. Aufhebungsvertrag hast du nur ein Recht auf Rückkehr zu deinem Arbeitsplatz den du vor deinem Studium hattest (bzw gleichwertig)"

Wie bitte? Im Eingangspost steht aber

"vorherige oder mindestens gleichwertiger Arbeitsplatz".

und damit etwas völlig anderes ....

"wenn HR sagt nee auf die interne Stelle darfst du nicht"

man sollte nicht zuviel darauf geben, was eine Person bei HR "meint"

P.S. ganz abgesehen davon .... "auf die interne Stelle darfst Du nicht" ist wohl ziemlich sinnfrei. Denn eingestellt werden ALLE Bewerber für interne Stellen. ;-DDDD

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