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Wiedereinstellung

B
biggmaac
Nov 2016 bearbeitet

Wir hatten einen Mitarbeiter, der 2013 fristlos gekündigt worden war, weil er seinen Vorgesetzten gewürgt hatte. Dieser ehemalige Mitarbeiter soll jedoch jetzt wieder eingestellt werden, da er besondere Kenntnisse von einer Maschine unseres Betriebes hat, die sonst keiner vorweisen kann. Wie sollte der Betriebsrat am Besten vorgehen? Der Betriebsrat vertritt die Meinung, dass eine Wiedereinstellung des besagten Ehemaligen für eine wesentliche Verschlechterung des Betriebsklimas beitragen wird. Bezug nehmen wir auch auf die §§ 99 Abs. 5 bzw. 93 Abs. 1 BetVG - oder gibt es noch andere Vorschläge an juristischem Feedback ? Danke im Voraus

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Community-Antworten (2)

B
blackjack

12.05.2015 um 08:01 Uhr

Wie steht der Vorgesetzte zur Lage? Es kommt nicht auf eure subjektive Anschauung, sondern auf eine objektive Beurteilung an. Jeder hat doch im Leben eine 2. Chance verdient!

G
gironimo

12.05.2015 um 09:20 Uhr

Außerdem geht es im § 99 BetrVG nicht um das Betriebsklima sondern um den Betriebsfrieden - und sind (weitere ??) strafrechtliche Handlungen zu erwarten?

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