Wie sollte der Betriebsrat am Besten vorgehen? Der Betriebsrat vertritt die Meinung, dass eine Wiedereinstellung des besagten Ehemaligen für eine wesentliche Verschlechterung des Betriebsklimas beitragen wird. Bezug nehmen wir auch auf die §§ 99 Abs. 5 bzw. 93 Abs. 1 BetVG - oder gibt es noch andere Vorschläge an juristischem Feedback ?
Danke im Voraus
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Arbeitsrecht