Erstellt am 23.08.2006 um 17:24 Uhr von paula
da wirst du auch nichts finden! eine gesetzliche regelung hierzu gibt es nicht. ein wiedereinstellungsanspruch kann sich eigentlich nur in einem kündigungsrechtsstreit ergeben, wenn während des laufs der kündigungsfrist ein arbeitsplatz frei wird, den der AN übernehmen könnte
Erstellt am 23.08.2006 um 17:26 Uhr von Rollie
Handelt es sich bei den 3 Mitarbeitern um befristete Arbeitsverträge ?
Erstellt am 23.08.2006 um 17:39 Uhr von quiltrr
@ Rollie:
Unbefristete Arbeitsverträge.
Wenn eine Einigung über die Modalitäten der Aufhebungsverträge nicht zustande kommt, wird eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen.
Die Mitarbeiter haben kein Interesse daran, unter den Umständen nach der Reorganisation weiter im Betrieb zu arbeiten und sind im Prinzip mit dem Angebot einverstanden (bis auf diesen Passus).
Erstellt am 23.08.2006 um 19:36 Uhr von Rollie
Ist doch eigentlich ein Widerspruch. Einerseits wollen sie in dem Unternehmen nicht mehr arbeiten um sich andererseits darüber zu beschweren, das der Passus drin ist.
Was ist bezüglich einer Sozialauswahl ?
Erstellt am 24.08.2006 um 09:33 Uhr von quiltrr
@ Rollie
Vielen Dank, dass Du Dich weiter um eine Klärung kümmerst - aber ich denke, das geht jetzt in die falsche Richtung. Die MA wollen nicht unter diesen veränderten Umständen unter dieser neuen Führung in der Abteilung arbeiten. Da bei uns die Halbwertzeit für Vice Presidents bei ca. 3 Jahren liegt, könnten sie sich durchaus vorstellen, unter einem neuen Chef wieder eingestellt zu werden....
Wenn es keine gesetzliche Regelung hierzu gibt, wie Paula schrieb, ist die Streichung des Passus wohl Verhandlungssache.
Danke noch mal und Gruß
quiltrr
Erstellt am 24.08.2006 um 11:42 Uhr von quiltrr
@ Rollie
Vielen Dank, dass Du Dich weiter um eine Klärung kümmerst - aber ich denke, das geht jetzt in die falsche Richtung. Die MA wollen nicht unter diesen veränderten Umständen unter dieser neuen Führung in der Abteilung arbeiten. Da bei uns die Halbwertzeit für Vice Presidents bei ca. 3 Jahren liegt, könnten sie sich durchaus vorstellen, unter einem neuen Chef wieder eingestellt zu werden....
Wenn es keine gesetzliche Regelung hierzu gibt, wie Paula schrieb, ist die Streichung des Passus wohl Verhandlungssache.
Danke noch mal und Gruß
quiltrr