Drei Mitarbeitern wurde aufgrund der Reorganisation einer Abteilung ein Aufhebungsvertrag angeboten. Der von der Personalabteilung vorgeschlagene Vertrag enthält den Passus „eine Wiedereinstellung von Herrn/Frau X wird ausgeschlossen“.

In früheren Aufhebungsverträgen war dieser Satz nicht enthalten und wir können uns erinnern, dass aufgrund einer Reorganisation ausgeschiedene Mitarbeiter bei einer Bewerbung auf freiwerdende Stellen innerhalb einer 2-Jahres-Frist ein Vorzugsrecht auf Wiedereinstellung hatten.

Leider kann ich dazu weder im KSchG noch im leider inzwischen gekündigten alten Sozialplan eine Regelung finden. Hat jemand einen entsprechenden Paragraphen parat?
Vielen Dank für eure Hilfe.

quiltrr