Aufhebungsvertrag bei Reorganisation - Recht auf Wiedereinstellung?
Drei Mitarbeitern wurde aufgrund der Reorganisation einer Abteilung ein Aufhebungsvertrag angeboten. Der von der Personalabteilung vorgeschlagene Vertrag enthält den Passus „eine Wiedereinstellung von Herrn/Frau X wird ausgeschlossen“.
In früheren Aufhebungsverträgen war dieser Satz nicht enthalten und wir können uns erinnern, dass aufgrund einer Reorganisation ausgeschiedene Mitarbeiter bei einer Bewerbung auf freiwerdende Stellen innerhalb einer 2-Jahres-Frist ein Vorzugsrecht auf Wiedereinstellung hatten.
Leider kann ich dazu weder im KSchG noch im leider inzwischen gekündigten alten Sozialplan eine Regelung finden. Hat jemand einen entsprechenden Paragraphen parat? Vielen Dank für eure Hilfe.
quiltrr
Community-Antworten (6)
23.08.2006 um 19:24 Uhr
da wirst du auch nichts finden! eine gesetzliche regelung hierzu gibt es nicht. ein wiedereinstellungsanspruch kann sich eigentlich nur in einem kündigungsrechtsstreit ergeben, wenn während des laufs der kündigungsfrist ein arbeitsplatz frei wird, den der AN übernehmen könnte
23.08.2006 um 19:26 Uhr
Handelt es sich bei den 3 Mitarbeitern um befristete Arbeitsverträge ?
23.08.2006 um 19:39 Uhr
@ Rollie:
Unbefristete Arbeitsverträge. Wenn eine Einigung über die Modalitäten der Aufhebungsverträge nicht zustande kommt, wird eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen. Die Mitarbeiter haben kein Interesse daran, unter den Umständen nach der Reorganisation weiter im Betrieb zu arbeiten und sind im Prinzip mit dem Angebot einverstanden (bis auf diesen Passus).
23.08.2006 um 21:36 Uhr
Ist doch eigentlich ein Widerspruch. Einerseits wollen sie in dem Unternehmen nicht mehr arbeiten um sich andererseits darüber zu beschweren, das der Passus drin ist.
Was ist bezüglich einer Sozialauswahl ?
24.08.2006 um 11:33 Uhr
@ Rollie
Vielen Dank, dass Du Dich weiter um eine Klärung kümmerst - aber ich denke, das geht jetzt in die falsche Richtung. Die MA wollen nicht unter diesen veränderten Umständen unter dieser neuen Führung in der Abteilung arbeiten. Da bei uns die Halbwertzeit für Vice Presidents bei ca. 3 Jahren liegt, könnten sie sich durchaus vorstellen, unter einem neuen Chef wieder eingestellt zu werden....
Wenn es keine gesetzliche Regelung hierzu gibt, wie Paula schrieb, ist die Streichung des Passus wohl Verhandlungssache.
Danke noch mal und Gruß quiltrr
24.08.2006 um 13:42 Uhr
@ Rollie
Vielen Dank, dass Du Dich weiter um eine Klärung kümmerst - aber ich denke, das geht jetzt in die falsche Richtung. Die MA wollen nicht unter diesen veränderten Umständen unter dieser neuen Führung in der Abteilung arbeiten. Da bei uns die Halbwertzeit für Vice Presidents bei ca. 3 Jahren liegt, könnten sie sich durchaus vorstellen, unter einem neuen Chef wieder eingestellt zu werden....
Wenn es keine gesetzliche Regelung hierzu gibt, wie Paula schrieb, ist die Streichung des Passus wohl Verhandlungssache.
Danke noch mal und Gruß quiltrr
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