Urlaubsübertragung ins nächste Jahr
Hallo liebe Kollegen,
wer kann mir hier eine Auskunft geben? "Der Urlaub kann in das nächste Kalenderjahr übertragen werden, wenn dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen des Arbeitnehmers erforderlich ist", steht so ja im Bundesurlaubsgesetz § 7 III 2 . So jetzt die Frage: Was sind den persönliche Gründe ausser einer Erkrankung die auch im schlimmsten Fall vor dem Arbeitsgericht standhalten.
Community-Antworten (1)
15.01.2011 um 21:55 Uhr
@nörres ...Krankheit von Familienangehörigen
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